Gesetzliche Vorschriften § 2 UStG, Unternehmer, Unternehmen … « § 1c UStG « Inhaltsübersicht UStG » § 2a UStG » § 2 UStG Umsatzsteuergesetz (UStG) Bundesrecht Erster Abschnitt – Steuergegenstand und Geltungsbereich Titel: Umsatzsteuergesetz (UStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: UStG Gliederungs-Nr.: 611-10-14 Normtyp: Gesetz § 2 UStG – Unternehmer, Unternehmen (1) 1Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, unabhängig davon, ob er nach anderen Vorschriften rechtsfähig ist. 2Das Unternehmen umfasst die gesamte …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 3e UStG, Ort der Lieferungen und Restaurationsleistungen während einer Beförderung an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn … « § 3d UStG « Inhaltsübersicht UStG » § 3f UStG (weggefallen) » § 3e UStG Umsatzsteuergesetz (UStG) Bundesrecht Erster Abschnitt – Steuergegenstand und Geltungsbereich Titel: Umsatzsteuergesetz (UStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: UStG Gliederungs-Nr.: 611-10-14 Normtyp: Gesetz § 3e UStG – Ort der Lieferungen und Restaurationsleistungen während einer Beförderung an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn (1) Wird ein Gegenstand an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 9 UStG, Verzicht auf Steuerbefreiungen … « § 8 UStG « Inhaltsübersicht UStG » § 10 UStG » § 9 UStG Umsatzsteuergesetz (UStG) Bundesrecht Zweiter Abschnitt – Steuerbefreiungen und Steuervergütungen Titel: Umsatzsteuergesetz (UStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: UStG Gliederungs-Nr.: 611-10-14 Normtyp: Gesetz § 9 UStG – Verzicht auf Steuerbefreiungen (1) Der Unternehmer kann einen Umsatz, der nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis g, Nr. 9 Buchstabe a, Nr. 12, 13 oder 19 steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 14c UStG, Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis … « § 14b UStG « Inhaltsübersicht UStG » § 15 UStG » § 14c UStG Umsatzsteuergesetz (UStG) Bundesrecht Vierter Abschnitt – Steuer und Vorsteuer Titel: Umsatzsteuergesetz (UStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: UStG Gliederungs-Nr.: 611-10-14 Normtyp: Gesetz § 14c UStG – Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis (1) 1Hat der Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag, als er nach diesem Gesetz für den Umsatz schuldet, gesondert ausgewiesen …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 1c UStG, Innergemeinschaftlicher Erwerb durch diplomatische Missionen, zwischenstaatliche Einrichtungen und Streitkräfte der Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags … « § 1b UStG « Inhaltsübersicht UStG » § 2 UStG » § 1c UStG Umsatzsteuergesetz (UStG) Bundesrecht Erster Abschnitt – Steuergegenstand und Geltungsbereich Titel: Umsatzsteuergesetz (UStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: UStG Gliederungs-Nr.: 611-10-14 Normtyp: Gesetz § 1c UStG – Innergemeinschaftlicher Erwerb durch diplomatische Missionen, zwischenstaatliche Einrichtungen und Streitkräfte der Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags (1) 1Ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Sinne des § 1a liegt …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 3g UStG, Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte … « § 3f UStG (weggefallen) « Inhaltsübersicht UStG » § 4 UStG » § 3g UStG Umsatzsteuergesetz (UStG) Bundesrecht Erster Abschnitt – Steuergegenstand und Geltungsbereich Titel: Umsatzsteuergesetz (UStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: UStG Gliederungs-Nr.: 611-10-14 Normtyp: Gesetz § 3g UStG – Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte (1) 1Bei einer Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze an einen Unternehmer, …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 18g UStG, Abgabe des Antrags auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat … « § 18f UStG « Inhaltsübersicht UStG » § 18h UStG » § 18g UStG Umsatzsteuergesetz (UStG) Bundesrecht Fünfter Abschnitt – Besteuerung Titel: Umsatzsteuergesetz (UStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: UStG Gliederungs-Nr.: 611-10-14 Normtyp: Gesetz § 18g UStG – Abgabe des Antrags auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat 1Ein im Inland ansässiger Unternehmer, der Anträge auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen entsprechend der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften EStG - Einkommensteuergesetz … Umsatzsteuerrechtlicher Vorsteuerabzug Umsatzsteuerrechtlicher Vorsteuerabzug 9b 5. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 144 AO, Aufzeichnung des Warenausgangs … durch die dort bezeichneten Leistungsempfänger eine Gutschrift erteilt wird oder auf Grund des § 14 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes Erleichterungen gewährt werden. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für Land- und Forstwirte, die nach § 141 buchführungspflichtig sind. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 18b UStG, Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren … « § 18a UStG « Inhaltsübersicht UStG » § 18c UStG » § 18b UStG Umsatzsteuergesetz (UStG) Bundesrecht Fünfter Abschnitt – Besteuerung Titel: Umsatzsteuergesetz (UStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: UStG Gliederungs-Nr.: 611-10-14 Normtyp: Gesetz § 18b UStG – Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren 1Der Unternehmer im Sinne des § 2 hat für jeden Voranmeldungs- und Besteuerungszeitraum in den amtlich vorgeschriebenen …Ansehen