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News & Ratgeber Wie legt man Geld richtig an? … Unser Buch-Tipp: Der große Anlageratgeber Vermögen aufbauen, vermehren, sichern Mehr Infos Die wichtigsten Links Leben & Ereignisse Finanzamt & Formalitäten Altersvorsorge, Rente & Finanzen Krankheit, Betreuung & Pflege Beruf & Ausbildung Wohnen, Haus & Vermietung Erben, Vererben & Schenken Eltern, Familie & Ehe Selbstständigkeit Steuerrechner Steuerklassen-Rechner Einkommensteuer-Rechner Fristenrechner Weitere Rechner Formulare Steuerformulare für Arbeitnehmer Anlage KAP Anlage Vorsorgeaufwand Weitere …Ansehen
News & Ratgeber Rentenlücke und was man dagegen tun kann … Betriebliche Altersvorsorge Unser Buch-Tipp: Früher in den Ruhestand Clevere Vorsorge- und Vermögensplanung für eine aktive und sorgenfreie Rente Mehr Infos Die wichtigsten Links Leben & Ereignisse Finanzamt & Formalitäten Altersvorsorge, Rente & Finanzen Krankheit, Betreuung & Pflege Beruf & Ausbildung Wohnen, Haus & Vermietung Erben, Vererben & Schenken Eltern, Familie & Ehe Selbstständigkeit Steuerrechner Steuerklassen-Rechner Einkommensteuer-Rechner Fristenrechner Steuerabzug für haushaltsnahe …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 241 AO, Art der Sicherheitsleistung … im Geltungsbereich dieses Gesetzes belegenen Grundstücken oder Erbbaurechten, wenn an den Forderungen, Grundschulden oder Rentenschulden keine vorgehenden Rechte bestehen, 7. durch Schuldversprechen, Bürgschaft oder Wechselverpflichtungen eines tauglichen Steuerbürgen (§ 244). (2) Wertpapiere im Sinne von Absatz 1 Nr. 2 sind 1. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 6 GrEStG, Übergang von einer Gesamthand … dem Erwerbsvorgang seinen Anteil am Vermögen der Personengesellschaft erstmals durch Rechtsgeschäft unter Lebenden erworben hat, es sei denn, einer der Erwerbe der Anteile am Gesellschaftsvermögen durch diesen Erwerber - im Fall der Erbfolge durch seinen Rechtsvorgänger - hat zu einem steuerpflichtigen Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Absatz 2a geführt. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 2 GrEStG, Grundstücke … Mineralgewinnungsrechte und sonstige Gewerbeberechtigungen, 3. das Recht des Grundstückseigentümers auf den Erbbauzins. (2) Den Grundstücken stehen gleich 1. Erbbaurechte, 2. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 34 ErbStG, Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare … , Europäischen Nachlasszeugnissen, Testamentsvollstreckerzeugnissen und Zeugnissen über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft, die Beschlüsse über Todeserklärungen sowie die Anordnung von Nachlasspflegschaften und Nachlassverwaltungen; 3. die Gerichte, die Notare und die deutschen Konsuln: die eröffneten Verfügungen von Todes wegen, die abgewickelten Erbauseinandersetzungen, die beurkundeten Vereinbarungen der Gütergemeinschaft und die beurkundeten Schenkungen und Zweckzuwendungen. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 14a AO, Personenvereinigungen … Erbengemeinschaften (§ 2032 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). (4) Auf nicht rechtsfähige Gesellschaften (§ 740 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) sind die für nicht rechtsfähige Personenvereinigungen geltenden Vorschriften mit Ausnahme des § 267 Absatz 1 Satz 1 sinngemäß anzuwenden. Zu § 14a: Eingefügt durch G vom 22. 12. 2023 (BGBl 2023 I Nr. 411) (1. 1. 2024). …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 9 UStG, Verzicht auf Steuerbefreiungen … .: 611-10-14 Normtyp: Gesetz § 9 UStG – Verzicht auf Steuerbefreiungen (1) Der Unternehmer kann einen Umsatz, der nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis g, Nr. 9 Buchstabe a, Nr. 12, 13 oder 19 steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. (2) 1Der Verzicht auf Steuerbefreiung nach Absatz 1 ist bei der Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten (§ 4 Nr. 9 Buchstabe a), bei der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 7 GrEStG, Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum … Wert des Teilgrundstücks, das der einzelne Erwerber erhält, dem Anteil entspricht, zu dem er am Vermögen der Gesamthand beteiligt ist. 2Wird ein Grundstück bei der Auflösung der Gesamthand flächenweise geteilt, so ist die Auseinandersetzungsquote maßgebend, wenn die Beteiligten für den Fall der Auflösung der Gesamthand eine vom Beteiligungsverhältnis abweichende Auseinandersetzungsquote vereinbart haben. (3) 1Die Vorschriften des Absatzes 2 gelten insoweit nicht, als ein Gesamthänder - im Fall der Erbfolge …Ansehen