Arbeitshilfe Umsatzsteuererklärung … Unternehmer sind zur Abgabe einer jährlichen Umsatzsteuererklärung verpflichtet, und zwar unabhängig davon, ob Sie im Laufe des Jahres Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben oder nicht. Von der Abgabepflicht betroffen sind auch Kleinunternehmer ! Für alle Erklärungen und Anträge rund um die Umsatzsteuererklärung besteht »Elster-Pflicht«. Die dafür erforderlichen Formulare finden Sie auf elster.de . Wir veröffentlichen daher an dieser Stelle keine Umsatzsteuer-Formulare mehr. …Ansehen
Produkt Kleinunternehmer: Vom umsatzsteuerlichen Sonderstatus profitieren … In Ihren Rechnungen müssen Sie fortan Umsatzsteuer ausweisen, die von Ihnen gezahlte Vorsteuer ist von Ihnen getrennt zu erfassen, Ihre Umsatzsteuer- und Vorsteuer zahlungen haben Sie in Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu berücksichtigen und Sie sind verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie Umsatzsteuer-Jahreserklärungen abzugeben. Den Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung, also die Option zur Regelbesteuerung, müssen Sie gegenüber dem Finanzamt erklären. …Ansehen
News & Ratgeber Vorsteuerabzug aus Bewirtungsaufwendungen [12.12.2019] … Bei der steuerlichen Behandlung von Bewirtungsausgaben wird deutlich, wie stark sich die Wege von Einkommensteuer und Umsatzsteuer trennen können. Was Sie beachten müssen, um die Kosten steuerlich anerkannt zu bekommen, haben wir hier zusammengefasst. …Ansehen
Arbeitshilfe Pauschbeträge, Freibeträge und Höchstbeträge für die Steuererklärung … Nichtselbstständige Arbeit: Einnahmen 2025 2026 Minijob-Verdienstgrenze monatlich 556 Euro 603 Euro Freibetrag Mitarbeiterkapitalbeteiligungen 2.000 Euro 2.000 Euro Beiträge für kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge steuerfrei bis (Eichel-Förderung) 7.728 Euro 8.112 Euro Nichtselbstständige Arbeit: Werbungskosten 2025 2026 Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro 1.230 Euro Sofort-AfA für Arbeitsmittel (ohne Umsatzsteuer) 800 Euro 800 Euro Kilometerpauschalen Entfernungspauschale für Wege Wohnung–erste …Ansehen
Produkt Rechnungen und Umsatzsteuer: Ausstellung, Pflichtangaben und Sonderformen … Sie selbst können die Umsatzsteuer des Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraums um 120,– € mindern, in dem Sie diesen Betrag an Ihren Kunden erstattet haben. Ergebnis: Sie haben 70,– € Umsatzsteuer gezahlt, die Ihr Kunde als Vorsteuer erhält. Variante b) wie Variante a), aber nicht erst die Umsatzsteuer-Sonderprüfung, sondern Sie oder Ihr Kunde haben den Fehler selbst bemerkt. Eine Prüfung des Finanzamts hat nicht stattgefunden. Hier ist es einfacher. …Ansehen
Produkt Minderjährige Kinder: Kindergeld und Steuervorteile für Eltern … Die Rechnung muss nicht den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entsprechen, insbesondere muss auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Selbst das Wort »Rechnung« muss nicht vorkommen, eine einfache Quittung oder Ähnliches kann ausreichen. …Ansehen
Produkt Geschäftswagen: Privaten Kostenanteil über die 1 %-Methode ermitteln … Die auf den privaten Nutzungswert entfallende Umsatzsteuer muss bereits in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ausgewiesen werden. Da die genaue Höhe aber erst am Ende des Jahres feststeht, können Sie zunächst vom Vorjahreswert ausgehen oder die Höhe der voraussichtlichen Umsatzsteuer schätzen. Bei Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung setzen Sie dann in Ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung den endgültigen Wert an. …Ansehen
Produkt Liebhaberei: Wenn Verluste wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht nicht anerkannt werden … In manchen Fällen aber lohnt es sich, auf diese Sonderregelung zu verzichten und einen etwas höheren Aufwand bei der Umsatzsteuer in Kauf zu nehmen, da sich so finanzielle Vorteile erzielen lassen. Sie müssen dann auf Ihre Umsätze Umsatzsteuer zahlen, müssen Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärung abgeben, haben aber im Gegenzug das Recht auf Vorsteuerabzug. …Ansehen
Produkt Scheinselbstständigkeit: Kriterien und Rechtsfolgen … Führt der freie Mitarbeiter umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus und unterliegt er nicht der Kleinunternehmer-Regelung gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz, muss er in seinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen, profitiert im Gegenzug aber auch vom Recht auf den Vorsteuerabzug. Je nach Höhe seines Umsatzes muss er gegebenenfalls monatlich oder quartalsmäßig Umsatzsteuer-Vorauszahlungen ans Finanzamt leisten. …Ansehen
Produkt Vermietungseinkünfte ermitteln und versteuern … Da Sie die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer und auch die Vorsteuerbeträge wiederum als Werbungskosten geltend machen, wirkt sich die Umsatzsteuer per saldo aber nicht aus. Sie haben im Jahr 01 umsatzsteuerpflichtige Mieteinnahmen von 10.000,– € + 1.900,– € Umsatzsteuer. Wenn keine Vorsteuern angefallen sind, müssen Sie die 1.900,– € spätestens mit der Umsatzsteuerjahreserklärung 01 an das Finanzamt überweisen. Diese 1.900,– € sind damit bei Zahlung wieder Werbungskosten. …Ansehen