Produkt Fahrtenbuch richtig führen: So erfassen Sie die Privatnutzung Ihres Geschäftswagens … Sie können immer nur eine erste Betriebsstätte haben, wobei das nie das häusliche Arbeitszimmer sein kann. Nur Fahrten zur ersten Betriebsstätte sind auf die Entfernungspauschale begrenzt. Alle anderen Fahrten zu möglicherweise weiteren Betriebsstätten sind dagegen in voller Höhe abziehbar und mindern nicht den Betriebsausgabenabzug. Herr Kiefer ist selbstständiger Rechtsanwalt und führt im Jahr 2024 für seinen Betriebs-Pkw ein Fahrtenbuch. Die Jahresfahrleistung beträgt 20.000 km. …Ansehen
Produkt Gewinnermittlung: Grundlagen für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung … Zu den eingeschränkt abzugsfähigen Betriebsausgaben gehören insbesondere: Geschenke an Geschäftsfreunde; Bewirtungskosten; Verpflegungsmehraufwendungen; Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das nicht Mittelpunkt der Gesamttätigkeit ist; Fahrten Wohnung–erste Betriebsstätte mit einem Pkw oder Zweirad; betriebliche Schuldzinsen. Darüber hinaus gibt es betriebliche Zahlungen, die überhaupt nicht gewinnmindernd berücksichtigt werden dürfen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 EStG). …Ansehen
Produkt Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz: Wahl und Wechsel der Gewinnermittlungsart … Hierzu zählen unter anderem: in Anspruch genommene Investitionsabzugsbeträge, Zurechnung von Gewerbesteuerzahlungen, Korrekturen wegen weiterer nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben, wie etwa Geschenke, Bewirtungskosten oder Kosten für das häusliche Arbeitszimmer. Der Einnahmen-Überschuss-Rechnung liegt das Zu- und Abflussprinzip zugrunde. Da dies bei der Bilanzierung nicht zu beachten ist, müssen im Zeitpunkt des Wechsels hin zur Buchführung verschiedene Zu- und Abrechnungen vorgenommen werden. …Ansehen
Produkt Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft – Einkommensteuerliche Folgen … Nutzen Sie nur einen Raum als häusliches Arbeitszimmer, ist keine Aufteilung erforderlich. Die Förderung bleibt also in voller Höhe bestehen. Während für einige Förderprogramme eine Nutzung als dauerhafter Wohnsitz verlangt wird, kann die Förderung der energetischen Sanierung auch für Ferienwohnungen und Zweitwohnungen genutzt werden. Auch hier gilt aber die Bedingung, dass keine Vermietung erfolgen darf. …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitszimmer … Von mehreren Personen genutztes Arbeitszimmer Bei (Ehe-)Paaren, die sich ein häusliches Arbeitszimmer teilen, kann der Höchstbetrag von jedem Steuerpflichtigen in voller Höhe in Anspruch genommen werden, der das Arbeitszimmer nutzt (und die Voraussetzungen für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer erfüllt). Man spricht hier von der »personenbezogenen Ermittlung« (BFH-Urteile vom 15.12.2016, Az. VI R 53/12 und VI R 86/13). …Ansehen
Steuerlexikon Telearbeit … Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn diese Kosten vom Arbeitgeber erstattet werden. Erfolgt keine Kostenerstattung, kann der Arbeitnehmer diese Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen. Hierbei gelten die Grundsätze für ein häusliches Arbeitszimmer. R 3.45 LStR R 9.13 LStR …Ansehen
Steuerlexikon Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben … In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1.250,– € begrenzt; die Beschränkung der Höhe nach gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet; weitere Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, soweit sie als unangemessen anzusehen sind; Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder sowie Hinterziehungszinsen für nicht gezahlte betriebliche Steuern; Ausgleichszahlungen …Ansehen
Steuerlexikon Xylophon / Xylofon … Befindet es sich im steuerlich anerkannten Arbeitszimmer oder am Arbeitsplatz, spricht dies für eine berufliche Nutzung. …Ansehen
Steuerlexikon Repräsentationsaufwand … Hierzu könnte es zum Beispiel kommen, wenn das Arbeitszimmer mit wertvollen Möbeln ausgestattet ist oder ein sehr teures Geschäftsauto zum Betriebsvermögen gehört. Das Finanzamt kann dann zu der Ansicht gelangen, dass diese Aufwendungen zu den Kosten der privaten Lebensführung gehören und damit nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden können. …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitsmittel … Zu den Arbeitsmitteln gehören zum Beispiel: Telefon, Telefax, Anrufbeantworter, Computer und Zubehörteile, Taschenrechner, Einrichtungsgegenstände für das häusliche Arbeitszimmer (z.B. Schreibtisch, Stühle, Schränke, Regale, Lampen, Papierkorb, Pinnwand, Uhr), Fachliteratur, Diktiergeräte, Berufskleidung. Auch Gegenstände, die zuvor ausschließlich privat genutzt wurden, können als Arbeitsmittel anerkannt werden. Die Überführung in den beruflichen Bereich sollte per Beleg dokumentiert werden. …Ansehen