Checkliste: Pflichtangaben in Rechnungen
Beziehen Sie für Ihr Unternehmen Waren oder Dienstleistungen von einem anderen Unternehmen und wird Ihnen dabei Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, dürfen Sie diese als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen, wenn Sie Ihrerseits Leistungen ausführen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.