Arbeitskleidung: Betriebsausgaben, Vorsteuer, Reinigung - das dürfen Sie absetzen
Wer trägt hier Arbeitskleidung und wer bürgerliche Kleidung?

Arbeitskleidung: Betriebsausgaben, Vorsteuer, Reinigung - das dürfen Sie absetzen

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Trauerredner dürfen schwarze Kleidung nicht als Betriebsausgaben absetzen: Das hat der BFH aktuell entschieden. Der Grund ist, dass die Kleidung auch privat getragen werden kann. Wann aber handelt es sich um berufliche Kleidung und welche Kosten dürfen Sie dann in der Steuererklärung angeben?

 

Inhalt

 

    

 

Diesen Beitrag haben wir den »Steuertipps für Selbstständige« entnommen

 

»Steuertipps für Selbstständige« begleitet Sie mit Informationen, praktischen Handlungsanweisungen, zahlreichen Beispielen durch das Steuerjahr. Somit halten Sie Abgabefristen ein, gestalten Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben und erzielen bei der EÜR ein optimales Ergebnis.

Sie erhalten zahlreiche Praxis-Beispiele, Gestaltungsmöglichkeiten und praktische Tipps an die Hand, mit denen Sie die für sich passende Lösung finden und Steuern sparen können.

Alle Informationen sind verständlich geschrieben – Sie müssen sich nicht mit Fachbegriffen und »Beamtendeutsch« auseinandersetzen!

 

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Was ist Arbeitskleidung oder berufliche Kleidung?

Es dürfen nur Ausgaben für Kleidungsstücke als Betriebsausgabe abgezogen werden, die aus objektiver Sicht nahezu ausschließlich betrieblich genutzt werden. Diese Bedingung ist bei typischer Berufskleidung erfüllt. Denn die in die Kategorie Berufskleidung fallenden Kleidungsstücke sind speziell für einen Beruf konzipiert und erfüllen häufig verschiedenste Schutz- oder Warnfunktionen. In solchen Fällen kann eine private Mitbenutzung ausgeschlossen werden.

Hier einige Beispiele für typische Berufskleidung:

  • Warnweste und Arbeitshelm eines Bauingenieurs;

  • schwarzer Arbeitsanzug des Schornsteinfegers;

  • Arztkittel sowie kochfeste Baumwollhosen für den OP;

  • Laborkittel eines Ingenieurs oder Chemikers;

  • Arbeitskleidung von Handwerkern wie z.B. Maler, Dachdecker, Installateur.

Betriebsausgaben: Was ist mit bürgerlicher Kleidung?

Hiervon unterschieden werden muss bürgerliche Kleidung, die allgemein auch im privaten Bereich getragen wird bzw. zumindest getragen werden kann. Und nur weil eine solche bürgerliche Kleidung auch während der Arbeitszeit im Betrieb getragen wird, wird sie damit nicht zur typischen Berufskleidung. Denn eine erhebliche private (Mit-)Nutzung lässt sich aus objektiver Sicht nicht ausschließen.

Zwar kann auch hier grundsätzlich eine Aufteilung der Aufwendungen von bürgerlicher Kleidung anhand der Arbeitszeit vorgenommen werden. Der BFH hat aber entschieden, dass solche Aufwendungen bereits über das steuerliche Existenzminimum in Form des Grundfreibetrags abgedeckt und demnach steuerlich nicht weiter abzugsfähig sind.

Beispiel:

Eine Zahnärztin betreibt eine eigene Praxis und führt ambulante Operationen durch. Bei der Arbeit trägt sie weiße Kleidungsstücke: T-Shirt, Pullover, Hose, Strümpfe und Schuhe. In ihrer Steuererklärung setzt die Zahnärztin die Ausgaben für ihre weißen Kleidungsstücke als Betriebsausgaben an.

Das Finanzamt erkennt nur die Ausgaben für die Hose an, da es sich hier nachweislich um eine spezielle Baumwollhose für den OP-Bereich handelt. Alle anderen Kleidungsstücke eignen sich nach Ansicht des Finanzamtes auch für den privaten Gebrauch. Eine erhebliche private Mitbenutzung lässt sich nicht ausschließen.

Aktuelles Urteil zur Arbeitskleidung: Kosten für schwarze Kleidung von Trauerrednern

Ob eine Aufteilungsmöglichkeit bei bürgerlicher Kleidung besteht, ist immer wieder Streitgegenstand gerichtlicher Verfahren.

So war es auch in dem eingangs zitierten Urteil des Bundesfinanzhofs zur schwarzen Kleidung eines Trauerredners (BFH-Urteil vom 22.3.2022, Az. VIII R 33/18). Hier wurde um die Ausgaben für schwarze Anzüge, Blusen und Pullover gestritten. Der BFH blieb seiner bisherigen Linie treu und erklärte: Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind als unverzichtbare Aufwendungen der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) grundsätzlich nicht abziehbar. Sie sind nur dann als Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 4 EStG zu berücksichtigen, wenn es sich um »typische Berufskleidung« nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG handelt, die nicht auch zu privaten Anlässen getragen werden kann.

Arbeitskleidung und Umsatzsteuer: Wann können Sie die Vorsteuer geltend machen?

Auch für den Vorsteuerabzug ist es entscheidend, ob es sich um typische Berufskleidung handelt oder nicht.

Denn wenn Sie nicht als Betriebsausgaben abzugsfähige sogenannte bürgerliche Kleidung angeschafft haben, können Sie hierfür auch keine Vorsteuer geltend machen. Dies gilt selbst dann, wenn ein Anzug lediglich bei Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit getragen wird. Haben Sie sich jedoch typische Arbeitskleidung zugelegt, dann ist neben dem Betriebsausgabenabzug auch der Vorsteuerabzug zugelassen.

Berücksichtigung von Reparaturkosten und Reinigungskosten

Wurden Kleidungsstücke als Arbeitskleidung eingeordnet, dann können Sie die dadurch entstandenen Kosten für Reinigung, Reparatur und Pflege ebenfalls gewinnmindernd erfassen.

Wenn Sie die Kleidungsstücke selbst in Ihrer privaten Waschmaschine reinigen, dann müssen Sie die Reinigungskosten schätzen. Schätzen Sie zuerst die Anzahl der erforderlichen Waschmaschinenfüllungen im Jahr, um Ihre Arbeitskleidung zu waschen, anschließend die Kosten des einzelnen Waschmaschinenlaufs anhand repräsentativer Daten von Verbraucherverbänden oder des Waschmaschinenherstellers. 

Sie finden z.B. bei der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern einen »Waschkostenrechner« (Excel-Arbeitsmappe). Damit können Sie sowohl die jährlichen Verbrauchs- als auch die Gesamtkosten (inklusive Anschaffungspreis) für Waschmaschinen ermitteln. Dafür stehen Ihnen in der Excel-Datei zwei Tabellenblätter zur Verfügung. Um zwei Geräte miteinander zu vergleichen, klicken Sie auf die entsprechenden Karteikartenreiter (Quelle: Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern).

→ Link zum Waschrechner (Excel-Download)

Wenn Sie Ihre Arbeitskleidung im Betrieb reinigen, müssen Sie nichts weiter beachten. Denn die Energie- bzw. Wasser- und Abwasserkosten setzen Sie ja bereits für Ihren ganzen Betrieb als Betriebsausgaben in Ihrer Gewinnermittlung an.

Selbst wenn das von Ihnen getragene Kleidungsstück nicht als Arbeitskleidung zu berücksichtigen ist, aber während Ihrer betrieblichen Betätigung beschädigt oder außergewöhnlich stark verschmutzt wird, dürfen Sie die Ausbesserungs- oder Reinigungskosten in jedem Fall als Betriebsausgaben berücksichtigen. Allerdings muss hier bei bürgerlicher Kleidung von Ihnen im Zweifel nachgewiesen werden können, dass die Verschmutzung bzw. Beschädigung während der betrieblichen Tätigkeit passiert ist.

Beispiel:

Bauingenieurin Lara hat einen rabenschwarzen Arbeitstag erwischt: Sie nimmt an einer Baustellenbesichtigung teil. Bei der Begehung des Geländes streift sie mit ihrer Hose eine verölte Wasserpumpe. Kurze Zeit später bleibt sie mit ihrer Sportjacke an einer scharfen Metallkante hängen, was zu einem langen Riss im Stoff führt.

Die Reinigungskosten der Hose und die Reparaturkosten der Jacke kann sie als Betriebsausgaben berücksichtigen, da sie betrieblich veranlasst sind.

 

    

 

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