Steuererklärung getrennter Eltern: Übertragung des Erziehungsfreibetrags bringt oft Nachteile

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Bei getrennt lebenden Eltern darf die betreuende Mutter den halben Erziehungsfreibetrag des Vaters auf sich übertragen - und zwar ohne Zustimmung des Vaters. Oft bringt die Übertragung aber nur Nachteile - zumindest unter dem Strich:

  • Bleibt es im Rahmen der Günstigerprüfung beim Kindergeld, berücksichtigt der Finanzbeamte die Freibeträge für Kinder im Steuerbescheid der Mutter nämlich gar nicht. Dann geht der Steuervorteil aus dem halben Erziehungsfreibetrag des Vaters komplett verloren.
  • Selbst wenn die Freibeträge für Kinder im Steuerbescheid der Mutter berücksichtigt werden, lohnt sich die Übertragung nur, wenn ihr Einkommen höher ist als das des Vaters. Nur dann führt der Erziehungsfreibetrag bei ihr zu einem größeren Steuervorteil als er es beim Vater tun würde.

Nimmt die Mutter die Übertragung trotzdem vor, freut sich der Fiskus: Dem Vater flattert dann nämlich ein geänderter Steuerbescheid ins Haus, mit dem das Finanzamt wegen des Wegfalls des halben Erziehungsfreibetrags eine hohe Steuernachzahlung fordert. Und die fällt wesentlich höher aus, als die zusätzliche Steuererstattung für die Mutter.

Steuertipp
Teilen Sie sich lieber den Steuervorteil aus dem halben Erziehungsfreibetrag des Vaters. Dann haben sie beide mehr davon.

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