Alleinerziehende: Entlastungsbetrag, auch wenn ein volljähriges Kind im Haushalt lebt?
-
Den Entlastungsbeitrag als Alleinerziehender erhalten Sie, wenn in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, für das Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Das gilt allerdings nur, wenn in Ihrem Haushalt keine weitere volljährige Person wohnt. Dazu gibt es jetzt ein Verfahren vor dem BVerfG.
Bisher erhalten Sie den Entlastungsbetrag von € 1308,- Euro nicht, wenn bei Ihnen neben einem "Kindergeld-Kind" gleichzeitig auch ein volljähriges Kind lebt, welches etwa wegen Beendigung der Ausbildung steuerlich nicht mehr zu berücksichtigen ist.
Der Bundesfinanzhof hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Ausschluss des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende bei Haushaltsgemeinschaft mit einem volljährigen Kind (BFH-Urteil vom 25.10.2007, III R 104/06, BFH/NV 2008 S. 545). Dagegen wurde Verfassungsbeschwerde eingereicht (Az. 2 BvR 266/08).
Versagt Ihnen das Finanzamt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, weil in Ihrem Haushalt Ihr volljähriges Kind lebt, für das Sie keinen Anspruch auf Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder haben? Dann sollten Sie unter Hinweis auf die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 266/08 Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen. |