Erbschaftsteuer: Wann Sie die Anlage Erwerber brauchen

In bestimmten Fällen müssen Sie neben dem Mantelbogen eine Anlage Erwerber abgeben: Sie haben bei einem Erbfall einen Anteil am Nachlass erhalten oder sind durch ein Vermächtnis, einen Erbvertrag, die Geltendmachung eines Pflichtteils oder z. B. durch Begünstigungen in einer Lebensversicherung des Verstorbenen aufgrund des Todes des Erblassers bereichert.