Das Altersvorsorgedepot ab 2027: Die neue staatlich geförderte Altersvorsorge

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist eine neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Statt klassischer Versicherungsprodukte stehen kapitalmarktorientierte Anlagen im Mittelpunkt – also vor allem ETFs, Fonds und Anleihen. Ziel ist es, mehr Flexibilität, Transparenz und höhere Renditechancen zu ermöglichen.

Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das Ende Mai 2026 in Kraft getreten ist. Es ersetzt die Riester-Rente für Neuverträge und ermöglicht Investitionen in ETFs, Fonds und Anleihen mit staatlicher Förderung.


Das Wichtigste im Überblick


  • Gesetz: Altersvorsorgereformgesetz, beschlossen am 27.03.2026 (Bundestag) und 08.05.2026 (Bundesrat), in Kraft seit Ende Mai 2026
  • Start der Produkte: 1. Januar 2027
  • Ziel: Moderne, kapitalmarktorientierte Altersvorsorge
  • Anlageformen: ETFs, Fonds, Anleihen und weitere zugelassene Wertpapiere
  • Förderung: Gesetzlich festgelegte Zulagen auf Eigenbeiträge
  • Zielgruppen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende
  • Auszahlung: Lebenslange Rente oder Zeitrente
  • Kostendeckel Standarddepot: Max. 1 % Effektivkosten p. a.
  • Riester-Rente: Bestehende Verträge bleiben erhalten; Neuabschluss bis Ende 2026 möglich, danach nicht mehr nach bisherigem Modell
  • Handlungsbedarf: Aktuell kein unmittelbarer Handlungsdruck

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot besonders?

Das Altersvorsorgedepot richtet sich vor allem an langfristig orientierte Sparer, die staatliche Förderung mit Kapitalmarktanlagen kombinieren möchten.


Es ist besonders interessant für folgende Gruppen:
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende
  • Familien mit Kindern
  • Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger (bis 25 Jahre: Bonus)
  • Langfristig orientierte ETF- und Fondsanleger
  • Bestehende Riester-Sparer mit Wechselinteresse

Für wen ist das Altersvorsorgedepot weniger geeignet?
  • Personen kurz vor Rentenbeginn
  • Anleger mit sehr geringer Risikobereitschaft
  • Menschen, die jederzeit auf ihr Kapital zugreifen möchten
  • Personen mit bereits optimal passenden Vorsorgelösungen

Brauche ich das Altersvorsorgedepot zusätzlich zu meinem bestehenden Depot?

Wenn du dich bereits aktiv um deine Finanzen kümmerst und in ETFs, Fonds oder Aktien investierst, stellt sich schnell die Frage: Brauche ich das Altersvorsorgedepot überhaupt zusätzlich?


Die kurze Antwort: Ein Altersvorsorgedepot kann sinnvoll sein, ersetzt dein normales Depot aber nicht.


Was ist der Unterschied zwischen Altersvorsorgedepot und normalem Depot?

Der wichtigste Unterschied liegt in Förderung, Steuern und Zugriff:


Altersvorsorgedepot:
  • staatliche Zulagen auf deine Einzahlungen
  • steuerfreie Ansparphase, besteuert wird in der Auszahlungsphase
  • dafür ist das Geld bis zur Rente gebunden

normales Depot:
  • volle Flexibilität beim Zugriff
  • keine staatliche Förderung
  • Erträge werden in der Regel direkt versteuert, durch die automatisch abgeführte Abgeltungsteuer

Wann kann ein zusätzliches Altersvorsorgedepot sinnvoll sein?

Ein Altersvorsorgedepot kann sich besonders anbieten, wenn:

  • du staatliche Förderung nutzen möchtest
  • du gezielt für die Rente sparen willst
  • du einen Teil deiner Geldanlage steuerlich begünstigt aufbauen möchtest

Wann brauchst du es eher nicht zusätzlich?

Ein zusätzliches Altersvorsorgedepot ist weniger sinnvoll, wenn:

  • dir jederzeitiger Zugriff auf dein Geld wichtig ist
  • du bereits ausreichend für das Alter vorsorgst
  • du deine Geldanlage möglichst einfach halten möchtest

Wichtig Das Altersvorsorgedepot ist kein Ersatz für dein normales Depot, sondern ein zusätzlicher Vorsorgebaustein mit Fokus auf Förderung und Steuervorteilen bei geringerer Flexibilität.


Riester-Vertrag behalten oder wechseln?

Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch beendet oder umgewandelt und können wie bisher weitergeführt werden. Da die neuen Altersvorsorgeprodukte erst ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden, ist ein Neuabschluss nach altem Riester-Modell voraussichtlich nur noch bis Ende 2026 möglich. In dieser Übergangsphase lohnt sich daher ein besonders genauer Vergleich. Vor einem Übertrag des angesparten Riester-Guthabens in ein Altersvorsorgedepot oder dem Neuabschluss einer Riester-Rente sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:


  • bisher erhaltene Zulagen,
  • vorhandene Garantien,
  • Vertragskosten,
  • steuerliche Vorteile,
  • verbleibende Laufzeit bis zur Rente,
  • persönliche Risikobereitschaft und
  • gewünschte Flexibilität im Alter.

Eine gleichzeitige staatliche Förderung des bestehenden Riester-Vertrags nach altem Recht und des zum 1. Januar 2027 startenden Altersvorsorgedepots ist nicht möglich. Mit Abschluss eines neuen Altersvorsorge-Vertrags wechselst du zwingend in die neue Fördersystematik – die Zulagen lassen sich also nicht für beide Systeme parallel beanspruchen.


Strategisch lassen sich beide Modelle dennoch miteinander kombinieren – im Wesentlichen über drei Wege:


  • Riester-Vertrag beitragsfrei stellen: Der Altvertrag ruht, das bisher angesparte Guthaben bleibt unangetastet; neu fällige Sparraten fließen vollständig in das Altersvorsorgedepot und werden dort nach der neuen Förderung bezuschusst.
  • Riester-Guthaben in das Altersvorsorgedepot übertragen: Ein Wechsel ist förderunschädlich möglich, ohne dass bisherige Zulagen zurückgezahlt werden müssen.
  • Bestandsschutz nutzen und weiterführen: Wer auf Beitragsgarantien oder besondere ältere Vertragskonditionen (etwa hohe Garantiezinsen) Wert legt, kann den Riester-Vertrag unverändert weiterführen – verzichtet dann aber auf die Vorteile des neuen Depot-Modells.

Wann sich ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot eher lohnt

Ein Wechsel kann sich besonders dann anbieten, wenn:

  • dein Riester-Vertrag vergleichsweise hohe Kosten verursacht
  • du stärker auf ETFs oder Fonds setzen möchtest
  • du noch viele Jahre bis zur Rente hast und Kursschwankungen aussitzen kannst
  • du eher auf Renditechancen und flexible Anlage setzt und dafür auf feste Garantien verzichten kannst

Wann es sinnvoll sein kann, den Riester-Vertrag zu behalten

Das Beibehalten kann sich eher anbieten, wenn:

  • du hohe staatliche Zulagen erhältst (z. B. mit Kindern)
  • dir Garantien und Planungssicherheit wichtig sind
  • du nur noch wenige Jahre bis zum Rentenbeginn hast

Checkliste: das sollte vor einem Wechsel geprüft werden:

  • Bisher erhaltene Zulagen,
  • vorhandene Garantien,
  • Vertragskosten
  • steuerliche Vorteile,
  • verbleibende Laufzeit bis zur Rente,
  • persönliche Risikobereitschaft und
  • gewünschte Flexibilität im Alter.

Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot folgt einem einfachen Grundprinzip: Du zahlst regelmäßig ein, der Staat fördert deine Beiträge, das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt und im Alter ausgezahlt.


Der Ablauf im Überblick


1. Einzahlung: Du zahlst eigene Beiträge in dein Altersvorsorgedepot ein. Die Höhe bestimmst du selbst – je nach deinem Budget und deinen Vorsorgezielen.

2. Staatliche Förderung: Auf deine Einzahlungen erhältst du gesetzlich festgelegte Zulagen. Je nach Höhe deiner Beiträge liegt die Förderquote bei bis zu 50 %. Zusätzlich gibt es Kinderzulagen und einen Berufseinsteigerbonus.

3. Anlage am Kapitalmarkt: Dein Geld wird in ETFs, Fonds oder andere zugelassene Wertpapiere investiert. Du kannst zwischen verschiedenen Produktvarianten wählen: von renditeorientiert ohne Garantie bis hin zum abgesicherten Garantieprodukt.

4. Auszahlung im Alter: Ab Rentenbeginn wird das angesparte Kapital ausgezahlt – als lebenslange Rente, Zeitrente oder teilweise Kapitalauszahlung. Die Besteuerung erfolgt erst in dieser Phase (nachgelagerte Besteuerung).


Wichtig: Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei
Während der Ansparphase fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an. Dafür werden die Auszahlungen im Alter mit deinem dann geltenden persönlichen Steuersatz versteuert

Welche Chancen und Risiken hat das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot bietet neue Möglichkeiten für die private Altersvorsorge – bringt aber auch Risiken mit sich, die du kennen solltest.


Chancen:

  • Stärkere Nutzung von ETFs und Fonds,
  • gesetzlich festgelegte staatliche Förderung auf Eigenbeiträge,
  • mehr Flexibilität bei Produktgestaltung und Auszahlung,
  • Förderberechtigung auch für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende,
  • einfaches Standarddepot mit gedeckelten Kosten (max. 1 % p. a.),
  • geringere Abhängigkeit von klassischen Versicherungsprodukten
  • höhere Renditechancen durch Kapitalmarktanlagen.

Risiken:

  • Wertschwankungen von ETFs und Fonds,
  • zeitweise oder dauerhafte Kursverluste,
  • geringere Auszahlungen als ursprünglich erwartet,
  • geringere Renditechancen bei Garantieprodukten und
  • Inflationsrisiken bei sehr konservativen Anlagen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderhöhen sind im Altersvorsorgereformgesetz festgelegt. Sie richten sich nach der Höhe der jährlichen Eigenbeiträge.

Insgesamt sind bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr vorgesehen. Hinzu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr sowie ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag.



Eigenbeitrag pro Jahr

Gesetzlich festgelegte Förderung

bis 360 Euro

50 % Zulage (max. 180 Euro)

360,01 Euro bis 1.800 Euro

25 % Zulage auf den darüberhinausgehenden Beitrag (max. zusätzlich 360 Euro)

Maximale Grundzulage

bis zu 540 Euro pro Jahr

Kinderzulage

bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr (volle Zulage bereits ab 25 Euro/Monat Eigenbeitrag,

Berufseinsteigerbonus

einmalig 200 Euro bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag


Beispiel:

Wer jährlich 1.800 Euro einzahlt, erhält die maximale Grundzulage von 540 Euro. Zusätzlich können Kinderzulagen und – bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag – ein einmaliger Berufseinsteigerbonus hinzukommen.
Die Günstigerprüfung funktioniert im neuen Altersvorsorgedepot nach demselben Prinzip wie bei der bisherigen Riester-Förderung: Finanzamt und Zulagenstelle vergleichen automatisch die staatlichen Zulagen mit der möglichen Steuerersparnis durch den Abzug als Sonderausgaben.


Fall A: Die Zulagen sind höher als die Steuerersparnis.

In diesem Fall bleiben die Zulagen die vorteilhaftere Förderung. Sie werden dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben, in der Regel in der ersten Hälfte des Folgejahres. Eine zusätzliche steuerliche Entlastung erfolgt nicht.


Fall B: Die Steuerersparnis ist höher als die Zulagen.

Auch hier werden zunächst die Zulagen in den Vertrag eingezahlt. Zusätzlich erhältst du die Differenz zwischen der höheren Steuerersparnis und den bereits gewährten Zulagen über die Steuererklärung. Diese Differenz wird nicht deinem Vertrag gutgeschrieben, sondern mindert deine Steuerlast oder erhöht eine mögliche Steuererstattung.

Anlagemöglichkeiten und Produktvarianten ab 2027

Das Altersvorsorgedepot erlaubt Investitionen in verschiedene kapitalmarktorientierte Anlageformen:


  • ETFs: kostengünstige Indexfonds
  • Aktienfonds: Fonds mit Schwerpunkt auf Aktien
  • Mischfonds: Kombination verschiedener Anlageklassen
  • Rentenfonds: Fonds mit Schwerpunkt auf Anleihen
  • Anleihen: verzinsliche Wertpapiere

  • Zusätzlich gibt es vier Produktvarianten mit unterschiedlichem Garantieverhältnis:



    Produktvariante

    Vorteil

    Möglicher Nachteil

    Depot ohne Garantie (0 %)

    höchste Renditechancen

    keine Beitragsgarantie

    Depot mit 80 %-Garantie

    ausgewogenes Verhältnis Sicherheit/Rendite

    geringere Renditechancen

    Garantieprodukt (100 %)

    vollständige Beitragsgarantie

    tendenziell geringere Rendite

    Standarddepot

    einfach, transparent, Kostendeckel 1 % p. a.

    eingeschränkte Fondsauswahl


    Der Markt für diese Produkte befindet sich noch im Aufbau: Während die Zertifizierungsphase im Herbst 2026 einen ersten Überblick über die kommenden Angebote erlaubt, wird eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse und ein echter Marktvergleich wahrscheinlich erst Ende 2026 machbar sein.


Wie funktioniert die Auszahlung beim Altersvorsorgedepot im Alter?

Die Auszahlung beginnt grundsätzlich erst im Ruhestand, nach aktuellem Gesetzesstand frühestens ab dem 65. Lebensjahr bzw. mit Bezug der gesetzlichen Rente.


Folgende Auszahlungsformen sind vorgesehen:

  • Lebenslange Rente: regelmäßige Zahlung bis zum Lebensende
  • Zeitrente: befristete Auszahlung über einen festgelegten Zeitraum
  • Teilkapitalauszahlung: teilweise Entnahme größerer Beträge möglich

Die Wahl der Auszahlungsart ist flexibel und muss nicht schon bei Vertragsabschluss festgelegt werden. Die Verträge enthalten zwar Regelungen zur Auszahlungsphase, aber Altersvorsorgende können zum Zeitpunkt des Beginns der Auszahlungen ihren Anbieter wechseln. Man kann also zum Beispiel zu einem Anbieter wechseln, der ausschließlich Auszahlungsprodukte anbietet, oder das angesparte Vermögen in eine Leibrente bei einem Versicherungsunternehmen umwandeln. Wer ein Garantieprodukt mit Verrentungsoption hat, kann sich zu Beginn der Auszahlungsphase auch noch für einen Auszahlungsplan eines anderen Anbieters entscheiden.


Nachgelagerte Besteuerung

In allen Fällen wird die Auszahlung nachgelagert besteuert, das bedeutet: Die Erträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei (kein Abzug von Vorabpauschale oder Abgeltungsteuer). Die Besteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung im Alter – bei einem dann meist niedrigeren persönlichen Steuersatz.


Das »nachgelagerte Besteuerungsprinzip« hat aber nicht nur Vorteile, sondern wird auch kritisch gesehen, weil die Auszahlungen im Alter in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden müssen und nicht nur der eigentliche Gewinn.


Konkret bedeutet das:

  • Steuerfalle im Alter: Ob sich dieses Prinzip lohnt, hängt stark vom Einkommen ab. Wer im Ruhestand ein ähnlich hohes Einkommen (z.B. durch Betriebsrenten oder Mieteinnahmen) wie im Berufsleben hat, zahlt im Alter womöglich mehr Steuern auf das Ersparte, als es bei einem normalen, privat versteuerten ETF-Sparplan der Fall wäre.
  • Kein Freibetrag oder Teilfreistellung: Im Gegensatz zu normalen Aktiendepots (wo die Abgeltungsteuer greift und dank Teilfreistellung nur ein Teil der Gewinne versteuert wird) fällt bei der Auszahlung des Altersvorsorgedepots der volle persönliche Steuersatz an.
  • Staatliche Bindung: Das Kapital ist strikt an das Rentenalter gebunden. Bei einer förderschädlichen (vorzeitigen) Auflösung drohen die Aberkennung von Zulagen und hohe steuerliche Nachteile.

Ob sich dieses Modell lohnt, hängt also stark von der persönlichen Situation ab. Verdient man im Ruhestand weniger als im Berufsleben, kann das steuerlich vorteilhaft sein. Bleiben die Einnahmen im Alter jedoch hoch, zum Beispiel durch zusätzliche Renten, Betriebsrenten oder Mieteinnahmen, kann die Steuerbelastung auch höher ausfallen als erwartet.


Diese Punkte machen das Altersvorsorgedepot nicht grundsätzlich ungeeignet. Sie zeigen aber, dass es kein »automatisch besseres« Modell ist, sondern ein Baustein mit eigenen Vor- und Nachteilen. Es lohnt sich, private und geförderte Altersvorsorgeprodukte genau zu vergleichen und die Entscheidung an der eigenen Lebenssituation auszurichten.


Was passiert im Todesfall mit dem Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgereformgesetz sieht grundsätzlich vor, dass angespartes Kapital im Todesfall nicht automatisch verfällt.


Was passiert bei Tod während der Ansparphase?

Stirbt man während der Ansparphase, ist das angesparte Altersvorsorgevermögen nicht verloren. Es kann vererbt werden. Allerdings hat das einen Haken: Die staatliche Förderung (also Zulagen und steuerliche Vorteile) muss in diesem Fall wieder zurückgezahlt werden.

Eine wichtige Ausnahme gibt es: Wird das Guthaben auf den Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen, kann das ohne solche Rückzahlungen erfolgen.


Können Ehepartner oder Kinder Ansprüche erhalten?

Ja, aber es kommt auf die konkrete Gestaltung an:

  • Ehepartner können besonders begünstigt sein: Das Kapital kann direkt in einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen werden (ohne Verlust der Förderung).
  • Kinder oder andere Erben können das Vermögen ebenfalls erhalten, müssen aber die staatliche Förderung zurückzahlen.

Zusätzlich gibt es Gestaltungsmöglichkeiten im Vertrag selbst:

  • Bei bestimmten Rentenprodukten kannst du eine Garantiezeit (z.B. 10 oder 20 Jahre) vereinbaren. Stirbst du in dieser Zeit, läuft die Zahlung an deine Hinterbliebenen weiter.

Ist eine Vererbung des vorhandenen Kapitals möglich?

Das angesparte Kapital kann vererbt werden. Allerdings müssen die Förderungen dann von den Erben zurückgezahlt werden (außer bei Übertragung auf Ehepartner).

Bei bestimmten Auszahlungsformen (z.B. Auszahlungsplan) gilt außerdem, dass noch nicht ausgezahltes Restvermögen ebenfalls vererbt werden kann.


Welche Regelungen gelten während der Rentenphase?

Hier unterscheiden sich die Regeln je nach Art der Auszahlung:


1. Leibrente (klassische lebenslange Rente)

Diese endet mit dem Tod und ist nicht vererbbar. Hintergrund: Das Kapital wird solidarisch verwendet, um lebenslange Zahlungen zu ermöglichen.

Ausnahme: Wenn du eine Rentengarantiezeit vereinbart hast, bekommen deine Hinterbliebenen die Zahlungen bis zum Ende dieser Frist weiter.


2. Auszahlungsplan

Hier bleibt ein nicht verbrauchtes Restvermögen übrig. Dieses kann vererbt werden.


Übersicht

  • Ansparphase: Vermögen vererbbar, aber Förderung meist zurückzuzahlen
  • Ehepartner: besonders geschützt – Übertragung oft ohne Nachteile möglich
  • Kinder/Erben: grundsätzlich berechtigt, aber mit Rückzahlung der Förderung
  • Rentenphase:
    • Leibrente → endet meist mit dem Tod
    • Garantiezeit möglich → Absicherung für Hinterbliebene
    • Auszahlungsplan → Restvermögen vererbbar

Ungeklärte Fragen beim Altersvorsorgedepot

Bei einigen Punkten stehen die genauen Regelungen aber noch aus – sie sollen durch weitere Vorgaben des Bundesfinanzministeriums geklärt werden. Dazu gehören zum Beispiel:


Wie flexibel ist das Altersvorsorgedepot im Alltag wirklich? Wie einfach können Einzahlungen angepasst werden, sind Sparpausen problemlos möglich, wie oft und unter welchen Bedingungen sind Umschichtungen im Depot erlaubt sind


Welche Risiken trägst du konkret? Was sind die Unterschiede zwischen Garantieprodukt und Depotlösung im Detail, was passiert bei starken Marktschwankungen kurz vor Rentenbeginn?


Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten im Vergleich? Welche Kostenarten fallen insgesamt anfallen (z.B. Verwaltungs-, Produkt-, Transaktionskosten), wie schlägt sich ein Depot wirklich gegenüber klassischen Versicherungsprodukten, entstehen beim Anbieterwechsel zusätzliche Gebühren?


Wie funktioniert ein Anbieterwechsel konkret? Wie aufwendig ist der Wechsel, welche Fristen gibt es dabei und welche Kosten entstehen konkret?


Wie gut ist das Depot vor Zugriff geschützt? Wie umfassend ist der Schutz tatsächlich, wann greifen Ausnahmen, wie unterscheidet sich das im Vergleich zu anderen Vorsorgeformen?


Altersvorsorgedepot und Riester-Rente im Vergleich



Punkt

Riester-Rente

Altersvorsorgedepot

Produktart

häufig Versicherung

Depot- und Kapitalmarktlösung

Anlage

eher sicherheitsorientiert

stärker kapitalmarktorientiert

ETFs und Fonds

eingeschränkt

zentraler Bestandteil

Förderung

Zulagen und Steuerförderung (altes Modell)

Neue prozentuale Zulagenlogik (50 %/25 %)

Garantien

häufig 100 % Beitragsgarantie

optional (0 %, 80 %, 100 %)

Flexibilität

oft begrenzt

höher (auch Zeitrente möglich)

Neue Verträge

nur noch bis Ende 2026

ab 01.01.2027

Bestehende Verträge

bleiben bestehen

Wechseloption vorgesehen



Zertifizierung der Altersvorsorgeprodukte

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) prüft Vertragsmuster auf gesetzliche Vorgaben und zertifiziert Produkte.


Diese Prüfung betrifft allerdings nur formale Anforderungen – nicht die Qualität, die Renditeaussichten oder die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit eines Produkts


Das bedeutet: Die Zertifizierung ist kein Anlage‑ oder Sicherheitsgütesiegel im wirtschaftlichen Sinn.

Ob ein zertifiziertes Produkt für dich wirklich passt, hängt von deinen persönlichen Zielen, deiner Risikobereitschaft und einem Vergleich mit anderen Angeboten ab.


Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Wann startet das Altersvorsorgedepot?

Die Produkte stehen ab dem 1. Januar 2027 zur Verfügung. Das zugrunde liegende Gesetz ist bereits Ende Mai 2026 in Kraft getreten.


Wird die Riester-Rente abgeschafft?

Nein, die Riester-Rente wird nicht komplett abgeschafft.
Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten und können weiter bespart werden. Neue Verträge nach altem Modell sind ab 2027 nicht mehr möglich.


Kann ich meinen Riester-Vertrag wechseln?

Ja, ein freiwilliger Wechsel ist vorgesehen.
Ob das für dich sinnvoll ist, hängt von Kosten, Laufzeit und deiner persönlichen Situation ab.


Kann ich mit dem Altersvorsorgedepot in ETFs investieren?

Ja. ETFs sind ein zentraler Bestandteil des Altersvorsorgedepots. Auch Fonds, Anleihen und weitere zugelassene Wertpapiere sind möglich.


Wie hoch ist die Förderung?

Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr, bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr sowie ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro (bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag).


Ist die Förderung garantiert?

Die Förderhöhen sind im Altersvorsorgereformgesetz gesetzlich festgelegt. Künftige Gesetzesänderungen sind grundsätzlich immer möglich.


Ist das Altersvorsorgedepot auch für Selbstständige geeignet?

Ja. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sind förderberechtigt.


Gibt es Garantien?

Je nach Produktvariante: 0 %, 80 % oder 100 % Beitragsgarantie.


Ist das Altersvorsorgedepot risikolos?

Nein. Kapitalmarktanlagen unterliegen Schwankungen und können Verluste verursachen.


Kann ich mein Geld jederzeit entnehmen?

Das Altersvorsorgedepot ist für die Altersvorsorge bestimmt. Vorzeitige Entnahmen sind nur eingeschränkt möglich und meist förderschädlich. (d. h. erhaltene Zulagen müssen ganz oder teilweise zurückgezahlt werden).


Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?

Erträge in der Ansparphase sind steuerfrei. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert bei der Auszahlung.


Muss ich jetzt schon handeln?

Du musst aktuell nichts überstürzen. Es besteht kein unmittelbarer Handlungsdruck.


Sinnvoll ist es aber, wenn du:

  • deinen bestehenden Riester-Vertrag prüfst (lohnt sich Weitersparen?),
  • den Marktstart der neuen Produkte 2027 beobachtest,
  • einen geplanten Neuabschluss eines klassischen Riester-Vertrags vor Ende 2026 sorgfältig vergleichst.

Fazit

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz hat der Gesetzgeber die private Altersvorsorge in Deutschland grundlegend neu aufgestellt. Die Kombination aus staatlicher Förderung und kapitalmarktorientierter Anlage bietet die Chance auf höhere langfristige Renditen als viele klassische Altersvorsorgeprodukte.


Besonders relevant sind die Investitionsmöglichkeiten in ETFs und Fonds, die Öffnung für weitere Berufsgruppen, der Kostendeckel von 1 % beim Standarddepot sowie die größere Flexibilität bei der späteren Auszahlung (lebenslange Rente oder Zeitrente).


Wichtig ist aber: Kapitalmarktanlagen sind mit Schwankungen verbunden. Ob ein Altersvorsorgedepot für dich sinnvoll ist oder du deinen bestehenden Riester-Vertrag lieber weiterführst, hängt von deinen Zielen, deiner persönlichen Situation und deiner Risikobereitschaft ab.



Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 09. Juli 2026

Quelle u. a.: Bundesfinanzministerium – FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge