[] … Zum 1. Juli sind die gesetzlichen Renten im Westen um 1,9 % und im Osten um 3,59 % gestiegen. Gleiches gilt für die Hinterbliebenenrenten und den Freibetrag für anrechenbares Einkommen. Dieser erhöht sich damit ab Juli im Westen von 803,88 € auf 819,19 € und im Osten von 756,62 € auf 783,82 €. Nettoeinkünfte, die über diese Beträge hinausgehen, werden zu 40 % auf die Witwen- bzw. Witwerrente angerechnet. Ob dabei Ost- oder West-Werte zugrunde gelegt werden, hängt vom Wohnsitz der Hinterbliebenen …