[] … Wer nicht mehr in seinen eigenen vier Wänden leben kann, sondern in ein Pflegeheim umziehen muss, befindet sich in einer außerordentlichen Situation. Doch das berechtigt ihn nicht zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags. Der Kernsatz eines Urteils des Landgerichts Berlin, mit dem die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt wurde, lautet: "Der Umstand, dass sie aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage waren, in der streitgegenständlichen Wohnung zu leben, genügt nicht …