[] … Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten, die von einem Handwerker im Privathaushalt durchgeführt werden, können die Haushaltsmitglieder eine Steuerermäßigung erhalten. Streitpunkt mit dem Finanzamt ist oft die Frage, ob die Handwerkerarbeiten noch »im Haushalt« durchgeführt wurden oder nicht. Wenn nicht, gibt es die Steuerermäßigung nämlich nicht (§ 35a Abs. 4 Satz 1 EStG). Diese Frage stellt sich insbesondere dann, wenn der Handwerker in seiner Werkstatt für den Haushalt seines …