[] … Die Mütterrente II, die Anfang 2019 in Kraft getreten ist, bringt Müttern nicht nur mehr Rente. In manchen Fällen sorgen die Neuregelungen sogar dafür, dass erstmals überhaupt ein Anspruch auf Rente besteht. Der Grund: Zur Mütterrente II gehört nicht nur ein halber zusätzlicher Entgeltpunkt, sondern auch ein zusätzliches halbes Kindererziehungsjahr. Pro Kind werden nun für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, 21/2 Jahre mit Kindererziehungszeiten anerkannt. Das sind in der gesetzlichen Rentenversicherung …