[] … Mittlerweile ist es zum Volkssport geworden, sich möglichst frühzeitig vom aktiven Erwerbsleben zurückzuziehen.
Wer das strategisch angeht, kann sich mit neunundfünfzigeinhalb Jahren von seinem Chef und seinen Kollegen verabschieden – und das völlig legal. Wer gesundheitlich angeschlagen und länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig ist, bekommt Krankengeld, und zwar insgesamt bis zu 78 Wochen lang bzw. anderthalb Jahre. Wer also mit 59,5 Jahren langfristig krank wird, kann …