Steuertipps.de - Wissen, was zu tun ist.
  • Leben & Ereignisse
    • Tipps für die Steuererklärung
    • Selbstständigkeit
    • Ausbildung und Beruf
    • Haus, Wohnung und Vermietung
    • Rente, Altersvorsorge und Finanzen
    • Erbschaft und Schenkung
    • Kinder, Familie und Ehe
    • Gesundheit, Krankheit und Pflege
    • Die erste Steuererklärung
    • Steuern und mehr für Rentner
  • Shop
    • Software
    • Bücher
    • eBooks
    • Onlineberater
  • Service
    • Muster und Vorlagen
    • Steuerrechner
    • Formulare
    • Checklisten
    • Lexikon
    • Newsletter
    • Gesetze und Erlasse
    • Finanzamt suchen
    • Familienkasse suchen
    • Steuerberater suchen
    • Videos
  • Support
    • Kundenservice & Support
    • Fragen & Antworten
    • Updates zur Steuersoftware
    • Forum
  • Gewinnspiel
    • Kundenkonto
    • Anmelden
    • Registrieren
  1. Steuertipps
  2. Suche

Typ  

Thema  

  •  
  •  
  •  
  • News

    Ehepaare aufgepasst: Bei Kirchenaustritt droht das »besondere Kirchgeld«

    In mittlerweile allen Bundesländern haben jedoch die Kirchen die gesetzlich abgesicherte Möglichkeit geschaffen, bei einer solchen glaubensverschiedenen Ehe das besondere Kirchgeld zu erheben. In Bayern wird das besondere Kirchgeld jetzt erstmals für 2004 verlangt. Das besondere Kirchgeld wird wie die »normale« Kirchensteuer im Steuerbescheid festgesetzt. Das besondere Kirchgeld müssen aber nur Ehepaare zahlen, die zusammen veranlagt werden.

  • News

    Ist das besondere Kirchgeld verfassungsgemäß?

    Vielleicht nutzt das Bundesverfassungsgericht diese Gelegenheit, um sich noch einmal grundsätzlich zum besonderen Kirchgeld zu äußern. Interessant zu wissen: Die Evangelisch-Lutherische Kirche und die Evangelisch-Reformierte Kirche in Bayern verzichten ab dem Steuerjahr 2018 auf die Erhebung des besonderen Kirchgeldes (FinMin Bayern, Verfügung vom 21.1.2019). (AI)

  • News

    Besonderes Kirchgeld: Wehren darf sich nur der kirchenangehörige Ehegatte

    Das besondere Kirchgeld müssen nur Ehegatten zahlen, die zusammen veranlagt werden. Bei der Einzelveranlagung für Ehegatten gibt es kein besonderes Kirchgeld. Vermeiden lässt sich das besondere Kirchgeld nur durch den Kirchenaustritt beider Ehegatten. Oder Sie wählen die Einzelveranlagung für Ehegatten, was unterm Strich aber oft viel teurer ist als das besondere Kirchgeld. Wie hoch ist das besondere Kirchgeld?

  • News

    Kirchensteuer nach Umzug in ein anderes Bundesland

    Entsprechendes gilt auch beim besonderen Kirchgeld, wenn dieses beim Umzug wegfällt oder hinzukommt. Das besondere Kirchgeld, eine Sonderregelung der Kirchensteuer, wird fällig, wenn der allein- oder besserverdienende Ehepartner nicht kirchensteuerpflichtig ist. Der Partner ohne oder mit einem nur geringen eigenen Einkommen muss in diesen Fällen zwar keine Kirchensteuer, dafür aber besonderes Kirchgeld zahlen. Dieses bemisst sich nach dem halben Anteil am gemeinsamen Einkommen der Eheleute.

  • News

    Steuergesetze auf dem Verfassungs-Prüfstand - Wie Sie jetzt schon profitieren können

    Besonderes Kirchgeld: Die Kläger glauben, dass das in einigen Bundesländern erhobene besondere Kirchgeld gegen die im Grundgesetz garantierte Glaubensfreiheit verstößt (2 BvR 591/06). Behinderten-Pauschbetrag: Den Richtern liegt die Frage vor, ob der Behinderten-Pauschbetrag zu niedrig ist und ob er regelmäßig an die steigenden Lebenshaltungskosten angeglichen werden muss (2 BvR 1059/03).

  • News

    Das müssen Sie zur Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung wissen

    Außerdem hat der Finanzbeamte Kirchgeld festgesetzt, sodass sich sogar eine Steuernachzahlung ergibt! Die Eheleute schreiben an das Finanzamt: Gegen den Einkommensteuerbescheid vom ... für das Jahr ... legen wir Einspruch ein. Wir nehmen unseren Antrag auf Veranlagung zurück ( § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG ) und beantragen die Aussetzung der Vollziehung.

  • News

    Wie legt man Einspruch ein gegen den Kirchensteuerbescheid?

    In diesen Punkten müssen Sie ausdrücklich Einspruch gegen den Kirchensteuerbescheid einlegen: Höhe des Kirchensteuersatzes Höhe der Kirchensteuer bei zeitanteiliger Steuerpflicht wegen Kirchenaustritt Höhe der Kirchensteuer bei Umzug in ein anderes Bundesland Höhe der Kirchensteuer bei Ehepartnern mit unterschiedlichen Konfessionen Höhe des besonderen Kirchgelds Kappung, Ermäßigung oder Erlass der Kirchensteuer Forderung von Kirchensteuer, obwohl Sie kein Kirchenmitglied sind Ermittlung der fiktiven

  • News

    Einspruch gegen Kirchensteuerbescheid: Genau hinschauen!

    Religionen Höhe des besonderen Kirchgelds Kappung, Ermäßigung oder Erlass der Kirchensteuer Forderung von Kirchensteuer, obwohl Sie kein Kirchenmitglied sind Ermittlung der "fiktiven Einkommensteuer" als Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer. Diese Berechnung stellt das Finanzamt an, wenn Sie Kindergeld erhalten haben oder steuerfreie Einnahmen nach dem Halbeinkünfteverfahren hatten.

  • News

    Steuerbescheid: Was gehört in einen Einspruch?

    Höhe der Kirchensteuer bei einem Austritt, Höhe des besonderen Kirchgeldes): Zuständig für den Einspruch ist die Kirchenbehörde. Im Normalfall finden Sie daneben auch noch Fehler im Einkommensteuerbescheid, gegen die Sie Einspruch einlegen wollen (z.B. Werbungskosten nicht anerkannt): Zuständig für den gesamten Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid und gegen den Kirchensteuerbescheid ist das Finanzamt. Sie müssen also keine zwei Einspruchsschreiben verfassen.

  • Lexikonbegriff

    Lohnsteuerbescheinigung

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet nachfolgende Angaben auf der Bescheinigung festzuhalten: Dauer des Dienstverhältnisses während des Kalenderjahrs, Art und Höhe des gezahlten Arbeitslohns, einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer Kurzarbeitergeld, das Schlechtwettergeld, das Winterausfallgeld, den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz, die Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz sowie steuerfreien Aufstockungsbeträge

  • 1
  • 2

(11 Ergebnisse)

  • Impressum
  • |
  • AGB
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookies
  • Kontakt
  • Zahlung & Lieferung
  • Verlag
  • Karriere
TrustedShops Logo
schließen schließen
Information

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Portal Geldtipps.de ist nicht mehr verfügbar. Sie werden jetzt auf Steuertipps.de weitergeleitet, dort können Sie entweder über die Suchfunktion oder über die Navigation Informationen und Produkte zu Geldtipps-Themen finden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Steuertipps-Team

schließen schließen
Information

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Inhalte unter Rechtstipps.de sind nicht mehr verfügbar. Sie finden die Rechtstipps-Produkte und -Services nun im Steuertipps.de-Shop, zu dem Sie gerade weitergeleitet wurden. Verwenden Sie dazu bitte die Navigation oder die Suche im Steuertipps.de-Shop.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Steuertipps-Team