Gesetzliche Vorschriften Abschnitt V 21.1 DA-KG, Anwendungsbereich … Beispiel Das Kind studiert nach abgeschlossener Erstausbildung und ist gleichzeitig als Arbeitnehmer beschäftigt. Die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 20 Stunden. In den Semesterferien weitet das Kind seine Erwerbstätigkeit um jeweils zwei Monate aus. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften Abschnitt A 9 DA-KG, Haushaltsaufnahme … Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein, BFH vom 20.6.2001, VI R 224/98, BStBl II S. 713. (2) 1Eine räumliche Trennung steht dem Fortbestand der Haushaltsaufnahme dann nicht entgegen, wenn die auswärtige Unterbringung nur von vorübergehender Natur ist. 2Von einem vorübergehenden Zustand kann im Allgemeinen ausgegangen werden, wenn das Kind im Rahmen seiner Möglichkeiten regelmäßig in den Haushalt des Berechtigten zurückkehrt. 3Durch eine zeitweilige auswärtige Unterbringung zur Schul- oder Berufsausbildung …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 4 EStG, Gewinnbegriff im Allgemeinen … oder für sein Studium sind nur dann Betriebsausgaben, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat. 2 § 9 Absatz 6 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. (10) § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5b ist entsprechend anzuwenden. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften Abschnitt V 1.5.2 DA-KG, Zuständigkeit bei Anwendung über- oder zwischenstaatlicher Rechtsvorschriften … Wenn sich ein Kind zum Zwecke einer zeitlich begrenzten Schul- oder Berufsausbildung im Ausland aufhält und seinen Wohnsitz im Inland beibehält, bleibt weiterhin die Familienkasse des öffentlichen Dienstes zuständig, bei Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen (vgl. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften Abschnitt A 11.4 DA-KG, Fehlendes Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern … der Frage zu beurteilen, ob und inwieweit vor der Trennung bereits ein Obhuts- und Pflegeverhältnis des Kindes zu den Eltern bestanden hat (BFH vom 20.1.1995, III R 14/94, BStBl II S. 582 und BFH vom 7.9.1995, III R 95/93, BStBl 1996 II S. 63). (2) 1Ein Pflegekindschaftsverhältnis liegt nicht vor, wenn die Pflegeperson nicht nur mit dem Kind, sondern auch mit einem Elternteil des Kindes in häuslicher Gemeinschaft lebt, und zwar selbst dann nicht, wenn der Elternteil durch eine Schul- oder Berufsausbildung …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften Abschnitt A 21 DA-KG, Volljährige Kinder, die einen Verlängerungstatbestand erfüllen … Ab Mai 2018 kann er seine Berufsausbildung mit dem Referendariat fortsetzen. Der geleistete ZD dauerte 9 Monate. Der Sohn des Berechtigten kann über den Monat der Vollendung seines 25. Lebensjahres hinaus höchstens für die Dauer seines ZD einen Kindergeldanspruch auslösen. Der Zeitlauf beginnt mit dem Monat, der dem Monat der Vollendung des 25. Lebensjahres folgt - hier Februar 2018. Dies führt zu folgender Berechnung: Monat der Vollendung des 25. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 10 EStG, Art der Aufwendungen … Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 6.000 Euro im Kalenderjahr. 2Bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 erfüllen, gilt Satz 1 für jeden Ehegatten. 3Zu den Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 gehören auch Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung. 4 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b und 6c sowie § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5, Absatz 2, 4 Satz 8 und Absatz 4a sind bei der Ermittlung der Aufwendungen anzuwenden. 8. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften Abschnitt A 19.5.2 DA-KG, Steuerfreie Einnahmen … Ausbildungshilfen, die aus öffentlichen Mitteln als Zuschuss gewährt werden, insbesondere: Leistungen nach dem BAföG, soweit sie nicht als Darlehen gewährt werden, Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB III (Leistungen für den Lebensunterhalt nach §§ 61, 62 und 70 SGB III, Fahrkosten nach § 63 SGB III, Arbeitskleidung nach § 64 Abs. 1 SGB III, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nach § 64 Abs. 2 SGB III sowie für sonstige Kosten i. S. d. § 64 Abs. 3 Satz 2 SGB III, z. B. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften Abschnitt A 20.3.3 DA-KG, Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis … .: [keine Angabe] Normtyp: Verwaltungsvorschrift Abschnitt A 20.3.3 DA-KG – Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (1) Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nach § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG sind: geringfügig entlohnte Beschäftigungen (§§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 8a SGB IV) und kurzfristige Beschäftigungen (§§ 8 Abs. 1 Nr. 2 und 8a SGB IV). (2) Bei der Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist grundsätzlich die Einstufung des Arbeitgebers maßgeblich. (3) 1Eine neben einem Ausbildungsdienstverhältnis …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 6 StBerG, Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen … 15 der Abgabenordnung, 3. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen, 4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf …Ansehen