Steuerrechner

Checklisten

Sie suchen Handlungsempfehlungen und Orientierungshilfen? Mit unseren Checklisten können Sie sich schnell einen Überblick verschaffen und sind sicher, dass Sie auch nichts übersehen haben.

Suchergebnisse

  • Wann ist die Zehn-Tage-Regel anzuwenden?

    Fast alle betrieblichen Vorgänge machen sich irgendwann als Zufluss oder Abfluss von Geld bemerkbar. Daher spricht man bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) auch vom »Zufluss- und Abflussprinzip«. Denn hier werden im Prinzip nur diese Geldbewegungen aufgezeichnet. Grundsätzlich gilt dabei: Einnahmen sind in dem Jahr als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind; Ausgaben sind in dem Jahr als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, in dem sie abgeflossen oder geleistet worden sind.

  • Lohnsteuertabellen 2025, 2024 und die Jahre zuvor

    Die Höhe der Einkommensteuer wird mit einem stufenlosen Formeltarif berechnet. Die früher ausgegebenen amtlichen Einkommensteuertabellen und Lohnsteuertabellen wurden abgeschafft. Unser Angebot an Lohnsteuertabellen für 2025, 2024 zum kostenlosen Download schließt diese Lücke.

  • AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums

    Wenn Sie die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen ermittelt haben, wissen Sie, welcher Betrag insgesamt abzuschreiben ist. Über die Abschreibung in einem Jahr entscheidet aber nicht nur die Bemessungsgrundlage, sondern auch die betriebliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes. Erst wenn diese abgelaufen ist, ist ein betrieblich genutzter Gegenstand verbraucht und damit zumindest auf dem Papier wertlos.

  • Höchstbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Jahre 1927 bis 2004

    Seit 2005 werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen mit dem höheren Besteuerungsanteil nachgelagert besteuert. EineAusnahmevon der nachgelagerten Besteuerung lässt der Gesetzgeber nur teilweise und unter ganz bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der sogenanntenÖffnungsklauselzu (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Satz 2 EStG).