Unterhalt an bedürftige Personen: als außergewöhnliche Belastungen absetzen

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Unterhalt an bedürftige Personen: als außergewöhnliche Belastungen absetzen

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Über das Produkt

Zahlen Sie einer Person Unterhalt, können Sie die Unterstützungszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dabei ist zu unterscheiden, ob Sie

  • einem unterhaltsberechtigten Angehörigen Hilfe zur Deckung seines normalen Lebensunterhaltes gewähren, also Unterkunft, Kleidung, Ernährung usw. gewähren oder

  • eine Ihnen nahestehende Person, der Sie besonders verpflichtet sind, in einer besonderen Lebenslage unterstützen, zum Beispiel bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit.

Tragen Sie für einen unterhaltsberechtigten Angehörigen Kosten für normalen Unterhalt, dann dürfen Sie diese Kosten bis zum Unterhaltshöchstbetrag als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art geltend machen. Greifen Sie hingegen jemandem in einer besonderen Notlage finanziell unter die Arme, dann kommt der Abzug der Unterhaltsleistungen in besonderen Fällen als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art infrage.

Wenn Sie sowohl normalen als auch besonderen Unterhalt tragen, müssen Sie konkret zuordnen, welche Beträge wie abziehbar sind. Manchmal sind in einem Betrag beide Leistungen enthalten.

In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, damit Ihr Steuerabzug möglichst hoch ausfällt.

Bitte laden Sie sich zusätzlich den kostenlosen Beitrag "Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung" herunter.

Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Typischer Lebensunterhalt
    • 1.1 Wer darf steuerbegünstigt unterstützt werden?
      • 1.1.1 Die Voraussetzungen im Überblick
      • 1.1.2 Im Inland lebender Ehegatte
      • 1.1.3 Geschiedener oder dauernd getrennt lebender Ehegatte
      • 1.1.4 Auslandsehepartner
      • 1.1.5 Eingetragener Lebenspartner
      • 1.1.6 Gleichgestellte Personen dürfen Sie auch unterstützen
      • 1.1.7 Anderer Elternteil des nichtehelichen Kindes
      • 1.1.8 Kinder und Enkelkinder
      • 1.1.9 Eltern, Großeltern, Schwiegereltern
      • 1.1.10 Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen
    • 1.2 So hoch ist die Steuervergünstigung
      • 1.2.1 Unterhaltshöchstbetrag
      • 1.2.2 Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung
      • 1.2.3 Opfergrenze und verfügbares Einkommen
    • 1.3 Wann der Empfänger bedürftig ist
      • 1.3.1 Vermögen des Empfängers
      • 1.3.2 Einkommen des Empfängers
    • 1.4 Typischer Unterhalt: Was zählt dazu?
    • 1.5 Durch Gestaltung Steuern sparen
      • 1.5.1 So können Sie den Unterstützungszeitraum festlegen
      • 1.5.2 Unterhaltszeitraum von wenigen Monaten: So werden Einnahmen und Ausgaben aufgeteilt
    • 1.6 Einzelfälle
      • 1.6.1 Mehrere Empfänger: Unterhaltsleistungen aufteilen
      • 1.6.2 Mehrere Unterstützer: Unterhaltshöchstbetrag aufteilen
      • 1.6.3 Eltern: Kein Kindergeld und trotzdem finanziell verantwortlich?
      • 1.6.4 Auslandsempfänger: Besonderheiten
  • 2. Besonderer Unterhalt
    • 2.1 Was eine besondere Notlage ist
    • 2.2 Wem Sie wann steuerbegünstigt helfen dürfen
      • 2.2.1 Rechtliche Zwangsläufigkeit
      • 2.2.2 Sittliche Zwangsläufigkeit
    • 2.3 Bedürftigkeit des Empfängers: Wie sie geprüft wird und wie sie sich auswirkt
      • 2.3.1 So wirkt sich Vermögen des Empfängers aus
      • 2.3.2 Wie das Einkommen des Empfängers zu berücksichtigen ist
  • 3. Wenn Sie normalen und besonderen Unterhalt tragen

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