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Kryptowährungen einfach erklärt

Kryptowährungen: wie die digitale Währung funktioniert und auf was du achten solltest, erklären wir dir hier in aller Kürze.

Geldanlage in Kryptowährungen

Die erste und wohl bekannteste Kryptowährung ist der Bitcoin. Er wurde als zentralbankunabhängige, digitale Währung im Jahr 2008 ins Leben gerufen. Inzwischen zahlen Anleger für einen Bitcoin mehrere tausend Euro.


Gold ist von Natur aus durch sein begrenztes Vorkommen auf der Erde limitiert. Der Bitcoin ist dank seines mathematischen Programmcodes ebenfalls begrenzt. Und zwar auf maximal 21 Millionen Stück, was dazu führt, dass dem Bitcoin zunehmend den Status einer alternativen Weltreservewährung zugeschrieben wird. Deshalb wird der Bitcoin von vielen als Alternative zu Gold gesehen. Diese Begrenzung beim Bitcoin und Gold bieten einen Schutz vor den Folgen einer Inflation und kommt für viele mittlerweile als Geldanlage in Frage.


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Wo kann man mit Bitcoin bezahlen?

Mittlerweile hat sich die Kryptowährung etabliert und kann auch in Deutschland als Zahlungsmittel verwendet werden. Auf der Seite »coinmap.org« findest du eine Übersicht der Bitcoin-Akzeptanzstellen. Dort findest du aktuell weltweit mehr als 32.000 Bezahlmöglichkeiten.


Die häufigste Anwendung ist aber die Spekulation und die Absicherung von Währungsrisiken bzw. die Verwendung als digitales Gold. Der Wert des Assets ist sehr schwankungsanfällig. Daher solltest du hier nur Geld anlegen, dass du zur freien Verfügung hast und auf das du nicht kurzfristig zurückgreifen musst.


Was bedeutet Kryptowährung, Token, Asset und Blockchain?

Um in dem Begriffswirrwarr etwas Ordnung zu schaffen, erklären wir hier die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Krypto in aller Kürze.


Unter dem Begriff »Kryptowährung« versteht man einen digitalen Vermögenswert, der auf Blockchain-Technologie basiert und durch kryptographische Verfahren geschützt wird.


»Tokenisierung« bedeutet - vereinfacht ausgedrückt - die Zerlegung eines Textes in verschiedene Einheiten, sodass diese entsprechend weiterverarbeitet werden können. Durch diese Zerlegung können bestimmte Informationen auf einer Blockchain gespeichert werden und einem Eigentümer öffentlich oder anonym zugewiesen werden.


»Blockchain« ist eine fälschungssichere, digitale Datenstruktur. Der Unterschied zu einer regulären Datenbank ist, dass Daten und Transaktionen nicht an einer bestimmten Stelle, etwa einem Rechenzentrum, gespeichert werden, sondern dezentral über ein globales Netzwerk an Computern. Transaktionen werden in der Zeitfolge protokolliert und nachvollziehbar abgebildet. Die Datenaufzeichnung ist lückenlos und unveränderlich. So lassen sich Eigentumsverhältnisse direkter und effizienter als bislang sichern und regeln.

Lies auch hier weiter, wenn dich eine einfache Erklärung zu den verschiedenen Kryptobegriffen interessiert.


Wie handelt man mit Bitcoin?

Um mit Bitcoins handeln zu können, brauchst du zunächst ein Wallet. Das ist eine Art elektronische Geldbörse, also ähnlich wie PayPal. Auf der Seite »bitcoin.org« findest du Anbieter für die unterschiedlichsten Systeme. Die Nutzung ist kostenlos und mit der Anmeldung wird praktisch die erste Bitcoin-Adresse generiert. Mit dieser Bitcoin-Adresse kannst du Bitcoins empfangen und versenden. Falls benötigt, können auch weitere Adressen erstellt werden, mit denen gehandelt werden kann.


Eine zentrale Bedeutung beim Besitz von Bitcoins ist die Sicherheit. Deshalb ist es umso wichtiger, dass du deine Walletsoftware immer auf dem aktuellen Stand hältst. Die sicherste Variante sind Hardware-Wallets, wie beispielsweise Ledger oder Trezor.


Für den Handel gibt es im Internet verschiedene Krypto-Börsen. Erfahrenere Anleger setzen beim Handel von Bitcoin sicherheitshalber auf die großen seriösen Anbieter, wie z.B. Kraken.


Möchtest du dich lieber im deutschsprachigen Raum bewegen, dann lohnt es sich, die Angebote von Bitpanda anzuschauen.


Gibt es auch Bitcoin-ETF?

Es gibt auch die Möglichkeit in ETFs zu investieren. ETFs, die ausschließlich Bitcoin beinhalten, sind in Deutschland und vielen anderen Ländern nicht zugelassen. Das kommt daher, dass ein ETF immer mehrere unterschiedliche Wertpapiere enthalten muss. Kanada ist es eines der wenigen Länder, das Bitcoin-ETFs erlaubt. Die Erlaubnis besteht dort seit 2021. In den USA sind Krypto-ETFs seit 2024 zugelassen.


Auch in Deutschland ist immer wieder die Rede von Bitcoin-ETFs. Dabei handelt es sich aber nicht wirklich um Bitcoin-ETFs, sondern um andere Finanzprodukte. Mehr dazu kannst du in unserem Beitrag über Bitcoin-ETFs lesen.


Blockchain-ETFs sind hingegen zugelassen. Mit diesen kannst du in die im Blockchain-Ökosystem ansässigen Unternehmen investieren. Das sind Unternehmen, die direkt oder indirekt mit der Blockchain-Technologie arbeiten und zum Beispiel Produkte, Beratung, Dienstleistungen und Anwendungen rund um die Blockchain anbieten.


Die wichtigsten Kryptowährungen

  • Bitcoin
  • Ethereum
  • Ripple
  • Cardano
  • Solana

Wie wird der Handel mit Krypto-Investments besteuert?

Mittlerweile gibt es Tausende verschiedene Kryptowährungen. Den Überblick darüber zu bewahren ist sehr schwierig und die Frage hinsichtlich der Spekulationsfrist und der Einkunftszuordnung lässt sich nicht einfach so beantworten.


Einkommensteuerlich handelt es sich bei der Kryptowährung um ein materielles, nicht abnutzbares Wirtschaftsgut. Dadurch zählen Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel oder als eine Form der Kapitalanlage. (so auch das Bundesfinanzministerium in seinem Schreiben vom 10.5.2022).


Die Erträge aus der Kryptowährung können grundsätzlich allen Überschusseinkünften zugeordnet werden. Eine Zuordnung kann zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§19 EStG), Vermietung und Verpachtung (§21 EStG) oder – und das ist meist die Regel – zu sonstigen Einkünften (§§22 und 23 EStG) erfolgen. Hierfür kommt es darauf an wie bzw. in welchem Zusammenhang Token, Coins oder andere Assets übertragen werden.


Um welche Art von Investition es sich handelt, hängt von der Laufzeit ab. Wenn innerhalb eines Jahres der Kauf und Verkauf erfolgt, handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. §23 EStG, das mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern ist. Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen nur vor, wenn Futures, Optionen oder Ähnliches gehandelt werden.

Nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei. Details zur Versteuerung erklären wir dir in unserem Beitrag Steuern auf Kryptos - wann Steuern anfallen und wie du sie berechnest.


Bestimmt interessiert dich auch unser Beitrag zum Thema Steueroptimierung bei Kryptowährungen.


Sind Kryptowährungen sicher?

Investments in Kryptowährung können zum einen hohe Renditen mit sich bringen, aber sind zum anderen immer mit sehr hohen Risiken verbunden. Deshalb ist es – wie auch bei allen anderen Investmentformen – sehr wichtig, dass du dich ausreichend damit auseinandersetzt. Denn ohne die erforderlichen Kenntnisse wirst du es schwer haben, Chancen und Risiken zu erkennen und zu beurteilen.


Muss ein Dienstleister seine Handelsplattform oder seine Geschäftstätigkeit aufgeben, besteht keinerlei Schutz für dich als Anleger. Für Kryptowerte gibt es nämlich sowas wie Einlagensicherungssysteme nicht und der Schutz durch Anlegerentschädigungen greift ebenfalls nicht.


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – ist in Deutschland u.a. für die Beaufsichtigung aktiver Dienstleister, die Tätigkeiten rund um die Kryptowerte erbringen, zuständig. Dazu gehören beispielsweise Kryptohandelsplattformen, Aufsteller von Kryptoautomaten und Unternehmen, die das Kryptoverwahrgeschäft erbringen.


 

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