[] … Jede nicht pflichtversicherte Person kann freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente zahlen, also Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Nichterwerbstätige wie Hausfrauen bzw. Hausmänner und sogar nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frührentner oder Teilrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Es gibt wohl kaum einen Satz, der in dem für die gesetzliche Rentenversicherung maßgeblichen Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI) so klar und unmissverständlich formuliert ist, wie der in § 7 …