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    Umsatzsteuer skurril – heute: Coffee to go

    Das Thema Umsatzsteuer ist nicht nur höchst kompliziert, sondern auch ein Beispiel dafür, wie verrückt Steuerrecht sein kann. Aktuell beschäftigte sich die OFD Frankfurt am Main mit dem Thema Kaffee zum Mitnehmen . Raten Sie mal: 19 % oder 7 %? Als alter Steuerfuchs werden Sie vielleicht spontan 7 % gesagt haben. Getränk. Mitnehmen. Alles klare Beweise oder zumindest Indizien für den ermäßigten Steuersatz. Stimmt nur leider nicht. Mit diesem Irrtum sind Sie allerdings in bester Gesellschaft: Viele

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    Umsatzsteuer bei Schul- und Vereinsreisen

    Wie sind Reiseleistungen, die ein Reisebüro an Schulen, Universitäten und gegenüber Vereinen erbringt, umsatzsteuerlich zu behandeln? Mit diesen Fragestellungen hatte sich der Bundesfinanzhof zu beschäftigen. Geklagt hatte ein Reiseunternehmen, das Studienreisen für Schulen und Vereine durchführt. Umsatzsteuerlich hatte das Unternehmen seine Leistungen wie folgt behandelt: Einen Teil seiner Leistungen unterwarf es dem Regelsteuersatz von 19 %, die Klassenfahrten behandelte es als steuerfrei und berief

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    Ein Pferd, die Umsatzsteuer und das Unionsrecht

    Wenn es um die Umsatzsteuer geht, kann das Aufeinandertreffen von Unionsrecht und deutschem Recht skurrile Blüten treiben. So wie in diesem Fall, in dem es für einen Unternehmer günstiger war, sich auf das teurere Unionsrecht zu berufen. Der BFH hat dabei in seiner Entscheidung dem Unternehmer das Recht zugesprochen, sich im Rahmen des Vorsteuerabzugs auch dann auf das Unionsrecht zu berufen, wenn die für einen Umsatz geschuldete Steuer höher ist als nach nationalem Recht. Die Entscheidung betrifft

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    Hotelfrühstück: Es bleibt bei 19 % Umsatzsteuer

    Bei Hotel-Übernachtungen unterliegen nur die unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Frühstücksleistungen gehören nicht dazu und sind mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern, sagt der BFH. Das gilt auch dann, wenn eine Übernachtung mit Frühstück zu einem Pauschalpreis angeboten wird. Im entschiedenen Fall hatte die Klägerin ein Hotel betrieben, in dem sie ausschließlich Übernachtungen mit Frühstück anbot: Das Frühstück war im Zimmerpreis einem bestimmten

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    Rechnung: Vorsteuerabzug nur mit Leistungsbeschreibung!

    Mit einer Rechnung, die keine ausreichende Leistungsbeschreibung enthält, kann ein möglicherweise bestehendes Recht auf Vorsteuerabzug nicht ausgeübt werden. Das entschied der BFH. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14 , 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt. Insbesondere muss die Rechnung eine ausreichende Leistungsbeschreibung enthalten Im entschiedenen Fall hatten die Rechnungen,

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    Registrierkassen: Aufschub bei Umstellung in fast allen Bundesländern

    Nach dem Kassengesetz besteht seit dem 1.1.2020 die Pflicht, manipulationssichere Kassen (TSE) einzusetzen. Da Entwicklung, Zertifizierung und Produktion dieser TSE'en bis zum 1. Januar nicht so weit vorangeschritten waren, dass tatsächlich eine Ausstattung aller elektronischen Registrierkassen erfolgen konnte, läuft bundesweit eine Nichtbeanstandungsregelung. Diese wird jetzt in fast allen Bundesländern verlängert. Aufatmen können betroffene Selbstständige in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg

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    Falsche Rechnung bekommen: So reagieren Sie richtig

    Wenn Sie als Selbstständiger eine fehlerhafte Rechnung erhalten haben, müssen Sie aktiv werden – sonst ist der Vorsteuerabzug in Gefahr. Und das kann teuer werden. Was tun bei einer falschen Rechnung? Eine fehlerhafte Rechnung dürfen Sie nicht einfach selbst korrigieren – das darf nur der Aussteller der Rechnung. Es reicht auch nicht aus, mit dem Aussteller mündlich eine Korrektur zu vereinbaren und sie dann selbst durchzuführen. So gehen Sie vor: Informieren Sie den Rechnungsaussteller über die

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    Corona-Soforthilfen und Umsatzsteuer

    Bei den im Rahmen des »Corona-Soforthilfe-Programms« gewährten Leistungen handelt es sich umsatzsteuerlich um sogenannte echte nichtsteuerbare Zuschüsse. Das bedeutet: Sie müssen weder in der Umsatzsteuer-Voranmeldung noch in der Umsatzsteuer-Erklärung angegeben werden. Darauf weist das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hin. Insbesondere seien diese Zuschüsse nicht in den Kennzahlen 48 (Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug, z.B. Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG) und 45 (Übrige nicht

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    Istbesteuerung: Mehr Liquidität in der Coronakrise!

    Eigentlich müssen Sie die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, sobald Sie die Leistung an Ihren Kunden erbracht haben. Das heißt: Sie müssen die Umsatzsteuer vorfinanzieren. Aber in der momentanen Coronakrise kann das ein Problem sein. Es gibt aber einen Ausweg. Zurzeit dauert es unter Umständen lange, bis Ihr Kunde Ihre Rechnung begleichen kann. Wenn Sie dann, wie eingangs beschrieben, die Umsatzsteuer »vorfinanzieren«, haben Sie zwar Ausgaben – denen aber (noch) keine Einnahmen gegenüber stehen

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    Wie bekommt man eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

    Zurzeit gehen beim Bundeszentralamt für Steuern vermehrt Anträge auf die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein. Wie stellen Sie Ihren Antrag auf eine USt-IdNr. richtig, wann brauchen Sie sie und was ist der Vorteil? Die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (auch USt-IdNr. oder einfach nur USt-ID) erfolgt ausschließlich auf schriftlichen Antrag. Das schreibt § 27a Abs. 1 Satz 4 UStG vor. Der Antrag kann auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BzSt) über

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