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    Privates Telefon oder privaten Internetanschluss beruflich genutzt? Das sind Werbungskosten!

    Wenn Sie Ihren privaten Telefon- und Internetanschluss oder Ihr Mobiltelefon dazu nutzen, um berufliche Telefongespräche zu führen und zu empfangen, E-Mails zu senden und online zu recherchieren, dann entstehen Ihnen dadurch Werbungskosten. Es gibt zwei Möglichkeiten, berufliche Telekommunikationsaufwendungen in der Steuererklärung geltend zu machen: Sie setzen monatlich Ihre Kosten pauschal mit 20 % an: Diese Abzugsmöglichkeit ist allerdings auf einen monatlichen Höchstbetrag von 20 € begrenzt.

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    Arbeitnehmererfindung: Vergütung muss normal versteuert werden

    Bei der Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung handelt es sich nicht um begünstigten Arbeitslohn, stellte das FG Münster fest: Weder handle es sich um ein Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit, noch um eine Entschädigung. Vor Gericht geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der im Rahmen seiner Beschäftigung ein Aluminium Silicon Tape zur Verbesserung der Fensterproduktion entwickelt hatte. Das Patent dafür wurde zugunsten seines Arbeitgebers eingetragen, der Arbeitnehmer selbst erhielt dafür eine einmalige

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    Stipendium ohne konkrete Gegenleistung ist steuerfrei

    Studenten, die ein Stipendium erhalten, brauchen darauf keine Steuern zu zahlen, wenn das Stipendium von einer gemeinnützigen Körperschaft vergeben wurde und die Empfänger nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen, künstlerischen oder arbeitnehmerähnlichen Gegenleistung verpflichtet sind. Außerdem dürfen Stipendien einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht überschreiten, entschied

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    Studenten: Mietkosten können Werbungskosten sein

    Studenten können die Mietkosten für ihre Wohnung oder WG am Studienort unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten abziehen. Zum einen muss es sich um ein Studium nach einer Berufsausbildung oder um ein Zweitstudium handeln, es darf also kein Erststudium vorliegen. Grund: Beim Erststudium ist nach derzeitiger Gesetzeslage kein Werbungskostenabzug möglich, sondern nur ein Sonderausgabenabzug bis maximal 6.000 € jährlich. Allerdings sind dagegen mehrere Revisionsverfahren beim BFH anhängig.

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    Übungsleiter und Ehrenamtler erhalten 2013 mehr steuerfrei

    Übungsleiter und ehrenamtlich Tätige können ab sofort eine höhere steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten. Alles andere als die Lieferung dieses Steuergeschenks wäre im Wahljahr 2013 auch verwunderlich gewesen. Das Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (GemEntBG) wurde im März verabschiedet. Es ändert § 3 Nr. 26 EStG und § 3 Nr. 26a EStG zu Ihren Gunsten. Relevant in der Steuererklärung werden die neuen Freibeträge erst für die Erklärung 2013. Für die Erklärung 2012 gelten

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    1 %-Regelung: Auch bei Gebrauchtwagen wird der Preis für einen Neuwagen zugrunde gelegt

    Wer vom Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommt, muss den geldwerten Vorteil dafür versteuern. Entscheidet man sich dabei für die 1 %-Methode, wird auch bei Gebrauchtwagen die Steuer auf Grundlage des Bruttolistenneupreises berechnet. Da so gut wie niemand mehr den tatsächlichen Bruttolistenpreis bezahlt, ist die 1 %-Regelung in die Kritik geraten. Verfassungsgemäß ist sie trotzdem, sagt jetzt der BFH. Und: Auch bei Gebrauchtwagen wird der Bruttolistenpreis für den Neuwagen zugrunde

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    Auch gebraucht gekaufte Arbeitsmittel sind Werbungskosten

    Auch Gegenstände, die Sie gebraucht erwerben, können Sie steuerlich absetzen. Den gezahlten Preis müssen Sie natürlich ebenfalls mittels Beleg nachweisen oder aber auf andere Weise glaubhaft machen. Und: Auch hier gilt die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter. Arbeitsmittel sind Gegenstände, die der Erledigung beruflicher Aufgaben dienen und weitaus überwiegend für diese Zwecke genutzt werden, also zum Beispiel Aktentasche, Aktenvernichter, Büromaterialien (Papier, Stifte), Fotokopierer, Möbel

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    Doppelte Haushaltsführung: Verpflegungsmehraufwand auch bei Wegzug vom Arbeitsort

    Zieht ein Arbeitnehmer vom Beschäftigungsort weg und verlegt seinen Hauptwohnsitz an einen anderen Ort, spricht man von einem Wegverlegungsfall . Auch hier dürfen Werbungskosten für den Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden, sagt das FG Düsseldorf. Bei einer doppelten Haushaltsführung dürfen während der ersten drei Monate Mehraufwendungen für die Verpflegung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das gilt nach Ansicht des FG Düsseldorf auch dann, wenn ein Steuerpflichtiger vor der Begründung

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    Häusliches Arbeitszimmer bei Rentnern und Pensionären

    Wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, darf es uneingeschränkt bei den Werbungskosten bzw. den Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Wie ist die passive Tätigkeit eines Rentners oder Pensionärs dabei zu berücksichtigen? Die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Das Gesetz nennt zwei Möglichkeiten: Das Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit. Der Kostenabzug ist dann

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    Bei Versetzung Reisekosten absetzbar?

    Ob und wo Sie eine regelmäßige Arbeitsstätte haben, ist entscheidend für den Abzug von Reisekosten. Denn: Nur bei beruflicher Tätigkeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte können Sie die günstigen Reisekosten ansetzen. Anders als bei einer vorübergehenden Abordnung gehen die Finanzämter bei einer Versetzung davon aus, dass der neue Arbeitsplatz bzw. Dienstort zur regelmäßigen Arbeitsstätte wird und deshalb die Fahrten dorthin nur mit der Entfernungspauschale absetzbar sind. Ob dies nach der

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