[] … Eine Lehrerin, die ihren privat angeschafften, speziell ausgebildeten Hund für eine tiergestützte Pädagogik mit in die Schule bringt, kann die Kosten für den Hund teilweise als Werbungskosten absetzen. Das entschied das FG Düsseldorf im Fall einer Lehrerin, die an einer Schule beschäftigt ist, die aktiv mit dem Schulhundkonzept wirbt. Im Rahmen einer tiergestützten Pädagogik wird der Hund dabei in den Unterricht und die Pausengestaltung integriert. Strittig war, ob und in welcher Höhe die Kosten …