[] … Der BFH muss sich mit der Frage beschäftigen, ob Umschulungskosten trotzdem als Werbungskosten abziehbar sind, wenn zuvor bereits eine langjährige Erwerbstätigkeit ohne eine formalisierte Berufsausbildung ausgeübt wurde. Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium sind nur dann Werbungskosten, wenn es sich um eine Zweitausbildung oder ein Ausbildungsdienstverhältnis handelt. Anderenfalls liegen Sonderausgaben vor, was steuerlich wegen des fehlenden Verlustvortrages oft ungünstig ist. …