[] … Für Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes bringt das kürzlich beschlossene Wachstumschancengesetz zwei Entlastungen – allerdings erst ab 2024 und nicht, wie ursprünglich geplant, schon ab 2023. Bis einschließlich des Besteuerungszeitraums 2023 müssen auch Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben, obwohl sie weder Umsatzsteuer ausweisen noch Vorsteuer abziehen. In der Praxis verzichten die Finanzämter oft auf die Umsatzsteuer-Jahreserklärung und die Kleinunternehmer …