[] … Die Kleinunternehmerregelung kann genutzt werden, wenn der Vorjahresumsatz nicht mehr als 22.000 Euro und aufgrund einer Prognose zum 1.1. der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres nicht mehr als 50.000 Euro beträgt. Was gilt, wenn im Gründungsjahr keine Umsätze erzielt wurden? Bei Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung weist der Unternehmer in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und muss auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, hat aber auch keinen Vorsteuerabzug. Bei Umsätzen …