[] … Eine Entschädigung, die Sie einmalig für die grundbuchrechtlich abgesicherte Erlaubnis zur Überspannung ihres Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung erhalten, müssen Sie nicht versteuern. Wird die Erlaubnis erteilt, um einer drohenden Enteignung zuvorzukommen, liegen weder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung noch sonstige Einkünfte vor, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat (BFH-Urteil vom 2.7.2018, Az. IX R 31/16). Im entschiedenen Fall war der Steuerpflichtige Eigentümer eines selbstbewohnten …