[] … Unfallkosten sind als Werbungskosten abziehbar, wenn sich der Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt ereignet hat. Unfallkosten, die bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, auf Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung oder bei einem beruflich bedingten Umzug entstehen, sind neben der Entfernungspauschale als außergewöhnliche Aufwendungen im Rahmen der allgemeinen Werbungskosten absetzbar. An diese Vorgabe muss sich Ihr Finanzamt halten – weisen Sie ggf. auf das BMF-Schreiben …