Gesetzliche Vorschriften § 144 AO, Aufzeichnung des Warenausgangs … durch die dort bezeichneten Leistungsempfänger eine Gutschrift erteilt wird oder auf Grund des § 14 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes Erleichterungen gewährt werden. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für Land- und Forstwirte, die nach § 141 buchführungspflichtig sind. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 18b UStG, Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren … « § 18a UStG « Inhaltsübersicht UStG » § 18c UStG » § 18b UStG Umsatzsteuergesetz (UStG) Bundesrecht Fünfter Abschnitt – Besteuerung Titel: Umsatzsteuergesetz (UStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: UStG Gliederungs-Nr.: 611-10-14 Normtyp: Gesetz § 18b UStG – Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren 1Der Unternehmer im Sinne des § 2 hat für jeden Voranmeldungs- und Besteuerungszeitraum in den amtlich vorgeschriebenen …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 20 UStG, Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten … « § 19 UStG « Inhaltsübersicht UStG » § 21 UStG » § 20 UStG Umsatzsteuergesetz (UStG) Bundesrecht Fünfter Abschnitt – Besteuerung Titel: Umsatzsteuergesetz (UStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: UStG Gliederungs-Nr.: 611-10-14 Normtyp: Gesetz § 20 UStG – Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten 1Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer, 1. dessen Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800 000 Euro betragen hat, oder 2. der von …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften Anlage 3 UStG, Liste der Gegenstände im Sinne des § 13b Absatz 2 Nummer 7 … « Anlage 2 UStG « Inhaltsübersicht UStG » Anlage 4 UStG » Anlage 3 UStG Umsatzsteuergesetz (UStG) Bundesrecht Anhangteil Titel: Umsatzsteuergesetz (UStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: UStG Gliederungs-Nr.: 611-10-14 Normtyp: Gesetz Anlage 3 UStG – Liste der Gegenstände im Sinne des § 13b Absatz 2 Nummer 7 (zu § 13b Absatz 2 Nummer 7) Lfd. Nr. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 7 UStG, Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr … « § 6b UStG « Inhaltsübersicht UStG » § 8 UStG » § 7 UStG Umsatzsteuergesetz (UStG) Bundesrecht Zweiter Abschnitt – Steuerbefreiungen und Steuervergütungen Titel: Umsatzsteuergesetz (UStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: UStG Gliederungs-Nr.: 611-10-14 Normtyp: Gesetz § 7 UStG – Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr (1) 1Eine Lohnveredelung an einem Gegenstand der Ausfuhr (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a) liegt vor, wenn bei einer Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstands der Auftraggeber den …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften Anlage 4 UStG, Liste der Gegenstände, für deren Lieferung der Leistungsempfänger die Steuer schuldet … « Anlage 3 UStG « Inhaltsübersicht UStG » Anlage 4 UStG Umsatzsteuergesetz (UStG) Bundesrecht Anhangteil Titel: Umsatzsteuergesetz (UStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: UStG Gliederungs-Nr.: 611-10-14 Normtyp: Gesetz Anlage 4 UStG – Liste der Gegenstände, für deren Lieferung der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (zu § 13b Absatz 2 Nummer 11) Lfd. Nr. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 4c UStG, Steuervergütung für Leistungsbezüge europäischer Einrichtungen … « § 4b UStG « Inhaltsübersicht UStG » § 5 UStG » § 4c UStG Umsatzsteuergesetz (UStG) Bundesrecht Zweiter Abschnitt – Steuerbefreiungen und Steuervergütungen Titel: Umsatzsteuergesetz (UStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: UStG Gliederungs-Nr.: 611-10-14 Normtyp: Gesetz § 4c UStG – Steuervergütung für Leistungsbezüge europäischer Einrichtungen (1) Europäischen Einrichtungen wird 1. die von dem Unternehmer für eine Leistung gesetzlich geschuldete und von der Einrichtung gezahlte Steuer sowie 2. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 16 UStG, Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung … « § 15a UStG « Inhaltsübersicht UStG » § 17 UStG » § 16 UStG Umsatzsteuergesetz (UStG) Bundesrecht Fünfter Abschnitt – Besteuerung Titel: Umsatzsteuergesetz (UStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: UStG Gliederungs-Nr.: 611-10-14 Normtyp: Gesetz § 16 UStG – Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung (1) 1Die Steuer ist, soweit nicht § 20 gilt, nach vereinbarten Entgelten zu berechnen. 2Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. 3Bei der Berechnung der Steuer ist von der Summe …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 4a UStG, Steuervergütung für Leistungsbezüge zur Verwendung zu humanitären, karitativen oder erzieherischen Zwecken im Drittlandsgebiet … « § 4 UStG « Inhaltsübersicht UStG » § 4b UStG » § 4a UStG Umsatzsteuergesetz (UStG) Bundesrecht Zweiter Abschnitt – Steuerbefreiungen und Steuervergütungen Titel: Umsatzsteuergesetz (UStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: UStG Gliederungs-Nr.: 611-10-14 Normtyp: Gesetz § 4a UStG – Steuervergütung für Leistungsbezüge zur Verwendung zu humanitären, karitativen oder erzieherischen Zwecken im Drittlandsgebiet (1) 1Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 146 AO, Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen … geführt und aufbewahrt werden können. 2Voraussetzung ist, dass 1. der Steuerpflichtige der zuständigen Finanzbehörde den Standort oder die Standorte des Datenverarbeitungssystems oder bei Beauftragung eines Dritten dessen Namen und Anschrift mitteilt, 2. der Steuerpflichtige seinen sich aus den §§ 90, 93, 97, 140 bis 147 und 200 Absatz 1 und 2 ergebenden Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist, 3. der Datenzugriff nach § 146b Absatz 2 Satz 2, § 147 Absatz 6 und § 27b Absatz 2 Satz 2 und 3 des Umsatzsteuergesetzes …Ansehen