5. Wo muss sich ein Steuerhinterzieher anzeigen?

Adressat der Selbstanzeige ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. Bei mehreren Betroffenen können also auch entsprechend mehrere Finanzämter zu informieren sein.

Staatsanwaltschaft oder Polizei sind die falschen Ansprechpartner. Wer sich an diese Stellen wendet, hat nichts von der Selbstanzeige – denn wer sich an den falschen Empfänger wendet, verliert unwiderruflich die Möglichkeit der Straffreiheit.