Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Wann es dich betrifft und was du wissen musst

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Über das Produkt

Etsy, eBay, Kleinanzeigen, Vinted, Amazon Marktplatz – wer auf diesen und ähnlichen Plattformen verkauft, muss mit Post vom Finanzamt rechnen. Denn seit 2023 regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), dass diese Plattformen auch private Verkäufe und Verkäufer an die Finanzbehörden melden müssen.

Diesen Ratgeber brauchst du, wenn du

  • regelmäßig Gegenstände auf Online-Plattformen verkaufst,

  • deine Wohnung oder dein Wohnmobil über Online-Portale vermietest,

  • Online-Dienstleistungen anbietest, wie zum Beispiel Nachhilfeunterricht usw.

Neben Online-Verkäufern und Online-Verkäufen wird das Anbieten von Dienstleistungen gemeldet. Das betrifft beispielweise die Vermietung von Ferienwohnungen (auch über AirBnB) und Wohnmobilen, aber auch Transportdienstleistungen, Handwerkerleistungen, Reinigungsservice, Unterricht und vieles mehr.

Das PStTG führt dabei keine neue Steuer ein, sondern soll sicherstellen, dass die bestehenden Steuergesetze beachtet werden und die (gewerblichen) Anbieter ihren steuerlichen Pflichten nachkommen.

Private Anbieter werde in den meisten Fällen nichts zu befürchten haben und weiter als Privatanbieter handeln können. Es wird aber einige Fälle geben, in denen – oft unbeabsichtigt – davon ausgegangen wird, dass man privat handelt, tatsächlich aber ein gewerbliches Handeln vorliegt.

Der Ratgeber zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz erklärt ausführlich diese und viele weitere Themen:

Was ist eine »Plattform« im Sinne dies Gesetzes?

Eine Internetseite, auf der sich Nutzer vernetzen und Rechtsgeschäfte miteinander abschließen können.

Welche Verkäufe und Dienstleistungen müssen gemeldet werden?

Verkäufe und Dienstleistungen von gewerblichen Händlern und Privatpersonen, die pro Jahr auf einer Plattform mindestens 30 Verkaufsabschlüsse machen oder mindestens 2.000 Euro damit einnehmen.

Welche Daten werden an das Finanzamt übermittelt?

Name, Adresse, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer und noch einiges mehr.

Was müssen Verkäufer/Anbieter jetzt tun?

In vielen Fällen zum Glück nichts! Die Einnahmen aus dem gelegentlichen Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs sind und bleiben steuerfrei. Beim Verkauf von Wertgegenständen musst du eine Spekulationsfrist beachten und die Freigrenze, bis zu der du keine Steuern zahlen musst.

Diesen Ratgeber erhalten Sie in gedruckter Form und als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Gesetzliche Regelung seit 2023
  • 2. Was ist eine »Plattform« im Sinne dieses Gesetzes?
  • 3. Welche Verkäufe und Dienstleistungen müssen gemeldet werden?
  • 4. Welche Einnahmen und Vergütungen werden gemeldet?
  • 5. Wer wird gemeldet?
  • 6. An wen werden die Transaktionen gemeldet?
  • 7. Welche Daten werden an das Finanzamt übermittelt?
  • 8. Woher haben die Plattformbetreiber diese Daten?
  • 9. Was müssen Verkäufer/Anbieter jetzt tun?
    • 9.1 Vermietung: Nur in ganz geringem Umfang steuerfrei
    • 9.2 Zum Weiterlesen: Plötzlich Vermieter? Diese PDF-Ratgeber helfen dir
    • 9.3 Unproblematisch: Gelegentlicher Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs
    • 9.4 Verkauf von Wertgegenständen: Spekulationsfrist und Freigrenze beachten
    • 9.5 Wie wird der Verkaufsgewinn berechnet?
    • 9.6 »Einnahmen« bei Produkttestern
  • 10. Unsicher? Diese staatliche Stelle kann dir eine verbindliche Auskunft geben
  • 11. Gewerblicher Verkauf
    • 11.1 Steuerliche Liebhaberei – Ausweg aus der Gewerblichkeit?
    • 11.2 Zum Weiterlesen: Plötzlich Unternehmer? Diese PDF-Ratgeber helfen dir
  • 12. Vorsicht, Steuerhinterziehung!
  • 13. Anhang: Plattformen-Steuertransparenzgesetz und BMF-Schreiben zum PStTG

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