Vorsteuerabzug aus Rechnungen: Gezahlte Umsatzsteuer zurückbekommen
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Über das Produkt
Kaufen Sie für Ihr Unternehmen Waren oder Dienstleistungen von einem anderen Unternehmen und wird Ihnen dabei Umsatzsteuer in Rechnung gestellt? Dann dürfen Sie sich die von Ihnen an das andere Unternehmen gezahlte Umsatzsteuer, die sogenannte Vorsteuer, vom Finanzamt zurückholen. Voraussetzung: Sie führen Leistungen aus, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.
Für den Vorsteuerabzug machen Sie dier aus Ihren Eingangsrechnungen resultierende Vorsteuer in Ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen und dann zusammengefasst in Ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung geltend. Durch Verrechnung mit der von Ihnen zu zahlenden Umsatzsteuer mindern Sie entweder Ihre Umsatzsteuer-Zahllast oder bekommen einen Vorsteuerüberschuss vom Finanzamt erstattet.
Der Vorsteuerabzug ist für Sie also bares Geld wert und Sie sollten sich keinen Cent entgehen lassen! Im Ratgeber »Vorsteuerabzug aus Rechnungen« erfahren Sie beispielswerise
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welche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sein müssen,
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wann ein Vorsteuerabzugsverbot gilt,
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was eine Kleinbetragsrechnung ist,
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was Sie beim Vorsteuerabzug aus E-Rechnungen beachten müssen und
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wie Sie die Vorsteuer beim Finanzamt richtig anmelden.
Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).