Geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2018



Über das Produkt
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) genießen einen Sonderstatus im Steuerrecht. Aber was ist überhaupt ein GWG? Die wesentlichen Merkmale sind: Anschaffungskosten von maximal 1.000,00 €, bewegliches Wirtschaftsgut, Zugehörigkeit zum Anlagevermögen und selbstständige Nutzbarkeit.
Die GWG-Regeln sind gar nicht so einfach, da Ihnen der Gesetzgeber zahlreiche Wahlmöglichkeiten anbietet. Wenn Sie sich damit gut auskennen, können Sie für sich das Maximum an Abschreibungen herausholen. Für Anschaffungen ab 2018 ist der zentrale GWG-Grenzwert fast verdoppelt worden und liegt nun bei 800,- €. Damit ist die GWG-Abschreibung weit attraktiver geworden, da nun viel mehr kleinere Anschaffungen unter die günstige Sofortabschreibung fallen.
In unserem Beitrag "Geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2018: GWG-Abschreibung optimieren" erläutern wir Ihnen die GWG-Regeln und unterstützen Sie bei der Wahl der für Sie geeigneten GWG-Alternative.
Diese Broschüre erhalten Sie als Online-Direktansicht in unserem Portal und als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
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