Verlustabzug bei Immobilien: Liebhaberei vermeiden




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Verlustabzug bei Immobilien: Liebhaberei vermeiden
Wenn Sie eine Mietimmobilie kaufen oder selbst bauen, werden Sie in den ersten Jahren häufig Verluste einfahren. Denn beim Kauf oder Bau fallen viele Kosten an, bis die Immobilie überhaupt fertig gestellt ist, geschweige denn die ersten Mieteinnahmen fließen. Allerdings sollte sich nach einigen Jahren abzeichnen, dass die Vermietung einen positiven Ertrag abwerfen wird.
Andernfalls wird das Finanzamt früher oder später unterstellen, dass Sie die Immobilie lediglich zur Steuerersparnis angeschafft haben und eigentlich gar nicht die Absicht haben, Einkünfte zu erzielen, sondern Liebhaberei betreiben. Konsequenz: Künftige Verluste erkennt das Finanzamt in diesem Fall nicht mehr an und für die Vergangenheit können die Verluste gestrichen werden, wenn die Steuerbescheide hierzu vorläufig ergangen sind.
Wir sagen Ihnen, anhand welcher Indizien das Finanzamt Liebhaberei unterstellt und wie Sie gegensteuern können. Wir liefern Ihnen mögliche Argumente, um die Verluste zu begründen. Seit dem 1.1.2012 ist immer dann der volle Werbungskostenabzug möglich, wenn die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Das gilt auch für Altverträge. Die bisher im Zweifelsfall notwendige Totalüberschussprognose ist vollständig entfallen. Wie Sie auf die Rechtsänderung reagieren sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Diese Broschüre erhalten Sie als Online-Direktansicht in unserem Portal und als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
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