[] … Wer vor Gericht nachehelichen Unterhalt erstreitet, kann die Prozesskosten in der Steuererklärung bei den Werbungskosten angeben. Voraussetzung: Die Unterhaltsleistungen werden als sogenannte "sonstige Einkünfte" versteuert. Das geht aus einem aktuellen Urteil des FG Münster hervor, dem dieser Fall zugrunde liegt: Ein Ehepaar wurde geschieden, der Mann wurde dabei zu monatlichen Unterhaltszahlungen verpflichtet. Dann kam es zu folgender Situation: Der Mann wollte nichts bezahlen, die Frau forderte …