Bahn-Vielfahrer im Nahverkehr: Vorsteuernachteile vermeiden

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Die Deutsche Bahn weist für Tickets im Nahverkehr immer 7% Umsatzsteuer aus – selbst dann, wenn die Strecke über 50km beträgt. Wir sagen Ihnen, wie Sie an eine korrekte Rechnung kommen!

Die Deutsche Bahn unterscheidet bei den Fahrkarten zwischen Nahverkehr und Langstrecken. An sich ist es dabei so, dass für die Beförderung im Nahverkehr der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % gilt. Ist die Entfernung größer als 50km, liegt grundsätzlich eine sogenannte Langstrecke vor. Für diese gilt der Regelsteuersatz von 19 %.

Allerdings kann auch beim Nahverkehr eine Entfernung von mehr als 50 km erreicht werden. Dann müsste die Deutsche Bahn – trotz Nahverkehr – regulär 19 % Umsatzsteuer ausweisen, aber nur dann, wenn diese Entfernung allein mit der Deutschen Bahn zurückgelegt wird. Werden auch Züge regionaler Anbieter genutzt, kann für jede Teilstrecke der Umsatzsteuersatz von 7 % gelten.

Das war der Deutschen Bahn schlichtweg zu kompliziert. Sie weist daher für Bahntickets im Nahverkehr einheitlich nur noch 7 % Umsatzsteuer aus.

Ihnen als Unternehmer drohen dadurch aber unter Umständen Nachteile beim Vorsteuerabzug. Dieser sinkt nämlich in solchen Fällen von 19 % auf 7 % des Rechnungsbetrags.

Sind auch Sie viel mit der Bahn unterwegs? Dann sollten Sie für Fahrten auf Langstrecken im Nahverkehr eine korrekte Rechnung bei der Bahn anfordern (www.bahn.de/p/view/home/kontakt/antrag-vorsteuerabzug.shtml). Dann bekommen Sie auch den korrekten Umsatzsteuersatz von 19 % ausgewiesen.

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