Basiswissen Umsatzsteuer
An der Umsatzsteuer kommt kein Selbstständiger vorbei. In unserem Basisbeitrag zur Umsatzsteuer informieren wir Sie über das Wichtigste aus diesem Steuerbereich. Wir geben ihnen damit das Grundwissen an die Hand, über das Sie als Unternehmer verfügen sollten.
Sie erfahren zum Beispiel, wann Ihr Unternehmer-Status beginnt und Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Insbesondere der Vorsteuerabzug ist dabei bares Geld wert. Von daher kann es nur heißen: So früh wie möglich damit beginnen.
Unternehmer sind zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen verpflichtet. Obligatorisch ist zunächst eine Jahreserklärung, die auch Kleinunternehmer abzugeben haben. Zusätzlich müssen die meisten Selbstständigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln. Wir informieren Sie, in welchem Turnus Sie Voranmeldungen abzugeben haben.
Die Höhe ihrer Umsatzsteuerschuld haben Unternehmer selbst zu ermitteln. Sie erfahren von uns, welche Umsatz- und Vorsteuerbeträge in welchem Voranmeldezeitraum anzugeben sind.
In unserem Beitrag gehen wir auch auf die Bestandskraft von Umsatzsteuer-Festsetzungen ein. Gewöhnlich kann die Steuerfestsetzung vom Finanzamt noch Jahre später überprüft und rückwirkend geändert werden. Genauso gut kann aber auch ein Unternehmer nachträglich Vorsteuerbeträge geltend machen und dadurch seine Umsatzsteuerschuld rückwirkend senken.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 2.1 Wann der Unternehmer-Status beginnt
- 2.2 Ein Unternehmer hat stets nur ein Unternehmen
- 2.3 Wann der Unternehmer-Status endet
- 4.1 Ausführungsort einer Lieferung oder Dienstleistung
- 4.2 Prüfen, ob der Umsatz steuerbefreit ist
- 4.3 Höhe der Umsatzsteuer ermitteln
- 4.4 Unentgeltliche Wertabgaben/Eigenverbrauch
- 5.1 Elektronische Übermittlung
- 5.2 Abgaberhythmus
- 5.3 Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung
- 5.4 Umsatzsteuer und Vorsteuer ermitteln
- 5.5 Sanktionen bei verspäteter Abgabe oder Zahlung
- 7.1 Vorbehalt der Nachprüfung
- 7.2 Formelle und materielle Bestandskraft