[] … Die Finanzierung später geerbter Grundstücke führt nicht zu Steuerentlastung, entschied das FG Mecklenburg-Vorpommern in einem Fall, in dem eine Tochter Zinszahlungen für die Finanzierung von Wohnungen ihrer Mutter geleistet und die Wohnungen später geerbt hatte. Schulden, die der Erbe vor dem Erbanfall aufgenommen hatte, um die Anschaffungskosten des Erblassers für Grundstücke zu finanzieren, die dem Erben dann mit dem Nachlass zugefallen sind, können nicht bereicherungsmindernd berücksichtigt werden …