[] … Beim Verkauf von Aktien, die Sie nach dem 1.1.2009 erworben haben, ist der Verkaufserlös in jedem Fall steuerpflichtig. Das Gleiche gilt, wenn Sie Aktien im Rahmen eines Aktientauschprogramms, wie es bei der Übernahme eines Unternehmens vorkommt, gegen andere Aktien eintauschen und dabei zusätzlich einen Geldbetrag ausgezahlt bekommen. Auch eine solche Barabfindung ist seit dem 1.1.2009 in jedem Fall bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu versteuern. Strittig war nun noch die Frage, wie mit einer …