Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
Wenn Sie als Selbstständiger gewerblich tätig sind, erzielen Sie steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie sind dann verpflichtet, Ihrer Steuererklärung die Anlage G beizufügen. In die Anlage tragen Sie den Gewinn oder Verlust ein, den Sie über Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt haben.