Deutschlandticket & Steuern: Was gilt für den Arbeitgeber-Zuschuss?
Für viele Pendler ist das Deutschlandticket günstiger als die alte Monatskarte.

Deutschlandticket & Steuern: Was gilt für den Arbeitgeber-Zuschuss?

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Seit 1.5.2023 gibt es das Deutschlandticket – auch D-Ticket oder 49-Euro-Ticket genannt – im monatlich kündbaren Abonnement. Mit dem D-Ticket können Sie bundesweit alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs nutzen. Was müssen Sie steuerlich beachten, wenn Ihr Arbeitgeber einen Teil der Kosten für das Deutschlandticket bezahlt?

 

Inhalt

 

Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zum Deutschlandticket

Zahlt Ihr Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Zuschuss zum von Ihnen erworbenen Deutschlandticket, ist dieser Zuschuss gemäß § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei – maximal bis in Höhe des Kaufpreises für das Ticket von derzeit 49 Euro monatlich. Das gilt nicht, wenn der Arbeitgeber den Zuschuss im Wege einer Gehaltsumwandlung oder eines Gehaltsverzichtes gewährt.

Die nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern aber den bei den Werbungskosten als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag. Der Arbeitgeber muss deshalb für das Finanzamt die auf die Entfernungspauschale anzurechnenden im Kalenderjahr gezahlten steuerfreien Zuschüsse in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung angeben.

Alternativ zu dieser Steuerfreiheit kann der Arbeitgeber stattdessen einheitlich für ein Kalenderjahr die an Sie gezahlten Zuschüsse mit 25 % pauschal versteuern (zzgl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 % der pauschalen Lohnsteuer und ggf. zzgl. pauschale Kirchensteuer). Für Sie bleibt auch in diesem Fall der Zuschuss steuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung. Vorteil für Sie bei dieser Variante: Der Arbeitgeberzuschuss wird dann nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet und deshalb auch nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. In diesem Fall bleibt der Zuschuss auch dann für Sie steuerfrei, wenn diese Arbeitgeberleistung im Wege einer Gehaltsumwandlung erfolgt (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG).

Diese steuerlichen Regeln gelten auch, wenn Sie das Deutschlandticket gar nicht für den Weg zur Arbeit, sondern ausschließlich privat nutzen.

Das Deutschlandticket als Jobticket

Die vorherigen Ausführungen zum Arbeitgeber-Zuschuss für ein von Ihnen erworbenes D-Ticket gelten grundsätzlich auch, wenn der Arbeitgeber Ihnen das Deutschlandticket als Jobticket unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt und in diesem Fall die Arbeitgeberleistung einen Sachbezug darstellt. Denn auch der geldwerte Vorteil in Form von Sachleistungen kann unter den genannten Voraussetzungen nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sein oder alternativ vom Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuert werden.

Beim Jobticket gibt es noch folgende Besonderheit: Wird das Deutschlandticket mit mindestens 12,25 € (= 25 % des Ausgabepreises von 49 Euro) vom Arbeitgeber bezuschusst, gibt es auf das Ticket einen Rabatt von 5 %. Voraussetzung für diesen Rabatt ist ein Rahmenvertrag des Arbeitgebers z.B. mit einem Verkehrsverbund oder der Deutschen Bahn. Der Preis für das Deutschlandticket und damit auch der geldwerte Vorteil beträgt dann nur 46,55 € monatlich, denn dieser Rabatt i.H.v. 2,45 € ist kein Arbeitslohn.

Von Ihnen geleistete Zuzahlungen vermindern entsprechend den (ggf. nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien) geldwerten Vorteil des Jobtickets. In Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung weist der Arbeitgeber die Summe der im Kalenderjahr steuerfrei gelassenen geldwerten Vorteile aus, die in der Steuererklärung auf den bei den Werbungskosten als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag angerechnet werden.

Steht Ihnen das Jobticket im Wege einer Gehaltsumwandlung als Sachbezug zur Verfügung, kann das Ticket zwar nicht nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sein, aber ggf. im Rahmen der monatlichen 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge steuerfrei bleiben, sofern der geldwerte Vorteil und weitere Sachbezüge mit Einzelbewertung insgesamt im Monat nicht höher als 50 Euro sind.

Sie nutzen das Ticket (auch) für Dienstreisen (berufliche Auswärtstätigkeit)

In diesem Fall kann der Arbeitgeber Ihre Kosten für ein Deutschlandticket in voller Höhe nach § 3 Nr. 13 oder Nr. 16 EStG steuerfrei als Reisekosten erstatten, wenn im jeweiligen Kalendermonat die Kosten ersparter Einzelfahrscheine für die dienstlichen Fahrten den Preis des Deutschlandtickets erreichen oder übersteigen. In welchem Umfang mit dem D-Ticket private Fahrten unternommen werden, spielt keine Rolle.

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(AI)

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