Sonderausgaben - Pauschbetrag
Weist ein Steuerpflichtiger keine Sonderausgaben nach oder liegt der nachgewiesene Betrag unter 36,– €, wird der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36,– € gewährt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 10c EStG
SteuerSparErklärung für Lehrer (Steuerjahr 2023)
Zurückholen, was Ihnen gehört: - Exklusive Steuertipps für Lehrer - Unterstützung bei der Angabe von Kosten für Klassenfahrten, Fortbildungsmaßnahmen und dem Arbeitszimmer zu Hause