Kindergartenbeihilfe
Leistungen, die der Arbeitgeber für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen erbringt, sind steuerfrei (§ 3 Nr. 33 EStG).
Voraussetzungen:
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Diese Leistungen muss der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin schon geschuldeten Arbeitslohn zahlen.
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Das Kind darf noch nicht schulpflichtig sein
Windel voll, Tasche leer?
Kinder kosten Geld. Bis dein Kind volljährig ist, fallen im Durchschnitt rund 165.000 € allein an Konsumausgaben für den Nachwuchs an. Da verwundert es nicht, dass bei der ein oder anderen Familien die Finanzen knapp sind. Rund ein Drittel der elterlichen Ausgaben übernimmt allerdings unterstützend der Staat. Der Ratgeber erklärt verständlich die verschiedenen Arten der Hilfen, erläutert die Anspruchsvoraussetzungen und verschafft Durchblick bei den notwendigen Formalitäten rund um die verschiedenen staatlichen Hilfen.