Checkliste: Anerkennung von Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben abziehbar und werden in der Anlage Kind auf Seite 3 eingetragen.

Im Kalenderjahr dürfen 2/3 der Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden, wobei der Abzug pro haushaltszugehöriges Kind auf 4.000 Euro beschränkt ist. Begünstigt ist die Betreuung von Kindern ab Geburt bis vor Vollendung des 14. Lebensjahres.

Unabhängig vom Alter gibt es den Abzug auch für die Betreuung von Kindern, die sich wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst unterhalten können.

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