Manipulierte Arztdiagnosen: Patienten sind durch schlechtere Chancen beim Abschluss von Privatversicherungen betroffen

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Wo Geld fließt, gibt es immer wieder findige Köpfe, die neue Betrugsmaschen oder auch nur vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten finden. So ist es auch bei der Geldverteilung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen über den Gesundheitsfonds. Hierbei gilt: Kassen, deren Versicherte kränker sind, bekommen mehr aus dem Fonds. Das leuchtet zunächst ein. Denn warum sollten die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung, die besonders häufig – beispielsweise – an einer schweren Diabetes leiden – höhere Beiträge zahlen als Kassen mit wenigen Diabetikern.

Doch umgekehrt »lohnt« es sich für Versicherungen nun ggf. auch, besonders kranke Versicherte zu haben – besonders dann, wenn die schwere Krankheit vor allem nur »auf dem Papier« besteht. Misslich ist in diesem Zusammenhang noch eine besondere Interessenübereinstimmung: Auch Ärzte sind gegebenenfalls daran interessiert, kränkere Patienten zu haben. Dabei geht es – bezogen auf den einzelnen Versicherten – nur um »Kleckerbeträge«. Das Ganze funktioniert über die Zahl der codierten Diagnosen. Hier gilt das Prinzip: Je mehr Diagnosen der Arzt codiert, desto mehr erhält er von der Krankenkasse (etwa: pro Diagnose drei oder fünf Euro im Quartal).

Verwundern kann daher nicht, dass nun eine Studie der Universität München zeigt, dass Ärzte häufiger als früher schwere Diagnosen stellen, obwohl die Patienten nicht kränker geworden sind. Schon im Jahr 2009 war bekannt, dass für »optimierte« Diagnosen manche Kassen den Ärzten sogar Geld bezahlen. Rund 100 Fälle von Beeinflussung der Ärzte durch die Kassen waren der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) damals bekannt. Seit April dieses Jahres gibt es nun ein Gesetz, das solche Absprachen verbietet.

Untersucht wird derzeit, in welchem Ausmaß einzelne Kassen Ärzte dazu bewogen haben, ihre Patienten kränker zu machen, als sie es wirklich sind. Nun könnte man meinen: Dies sind Probleme, die die Kassen untereinander ausmachen sollten. Doch leider sind hiervon auch die Versicherten betroffen. Denn die Diagnosen wandern schließlich in die Patientenakte – und verhindern ggf. später den Abschluss von privaten Versicherungsverträgen.

Für Patienten hat das Folgen, vor allem, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Versicherung abschließen wollen, bei der der Gesundheitszustand die Beitragskalkulation beeinflusst bzw. gegebenenfalls sogar den Abschluss einer Versicherung unmöglich macht. Das ist etwa bei der Berufsunfähigkeits- und der Risikolebensversicherung der Fall, aber auch bei einer privaten Krankenzusatzversicherung.

Bei diesen Policen muss der Patient im Rahmen der Gesundheitsfragen detailliert Auskunft über Krankheiten und Arztbesuche der letzten drei bis fünf Jahre geben. Befragt der Versicherer dann den Arzt, so berichtet dieser aufgrund der Daten, die er in der Patientenakte gespeichert hat, möglicherweise über eine sehr viel schwerwiegendere Krankheit, als der Patient selbst angenommen hat. Der Kunde muss dann mit Risikozuschlägen rechnen oder gar dem Ausschluss. Besonders schwer wiegen bei den Versicherern psychische Vorerkrankungen. Denn sie sind inzwischen einer der Hauptgründe, weshalb Arbeitnehmer frühzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden.

Als Patient haben Sie ein Recht darauf, Ihre Patientenakte einzusehen. Jeder darf seine Röntgenbilder, Arztberichte oder Testergebnisse erhalten. Darauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch. Soweit Ihnen die in der Akte dokumentierten Diagnosen übertrieben vorkommen, sollten Sie nachhaken und gegebenenfalls auch die Beratung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland in Anspruch nehmen (Infotelefon: 0800 330461501).

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