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  • § 67 Antrag

Antrag  (§ 67 EStG)

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§68 EStG »

[1]Das Kindergeld ist bei der zuständigen Familienkasse schriftlich zu beantragen. [2]Den Antrag kann außer dem Berechtigten auch stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergeldes hat.

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§68 EStG »
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