Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG


Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG
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  • 2. Auflage
  • Stand: Juli 2011
  • Dateigröße: 838 KB
  • Umfang: 49 Seiten
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Der Vorsteuerabzug von größeren Anschaffungen oder Reparaturen wird vom Fiskus fünf Jahre, bei Immobilien sogar zehn Jahre lang überwacht. Kommt es in diesem Zeitraum zu einer geänderten Nutzung, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorsteuerberichtigung durchzuführen.

Die größte Bedeutung hat diese Vorschrift (§15a UStG) bei umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gebäuden. Meist muss der Unternehmer Vorsteuer an den Fiskus zurückzahlen. Aber in manchen Fällen, beispielsweise beim Übergang vom umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer zum Regelbesteuerer, kann sich der Unternehmer damit auch eine ansehnliche Steuererstattung sichern.

Aus dem Inhalt:
  • Wann kommt es zu einer Vorsteuerberichtigung?
  • Auslöser für nachteilige und für vorteilhafte Berichtigungen
  • Immobilien: Folgen von Leerstand, Mieterwechsel und Verkauf
  • So wird gerechnet: in acht Schritten zum Korrekturbetrag
  • Komplette Fallbeispiele (Kleinunternehmer, Erhaltungsaufwendungen an vermietetem Gebäude, umsatzsteuerfreier Verkauf eines Grundstücks, Pkw-Entnahme nach teurer Reparatur bei Anschaffung ohne Vorsteuerabzug)