So profitieren Sie von der Differenzbesteuerung
Steuertipps Spezial
- Stand: August 2010 (1. Auflage)
- Dateigröße: 290 KB
- Umfang: 24 Seiten
Im Umsatzsteuerrecht gilt der Grundsatz, dass ein Unternehmer für den Verkauf seiner Waren Umsatzsteuer an den Fiskus zu zahlen hat. Das führt jedoch dann zu einem Nachteil, wenn z.B. ein Gebrauchtwarenhändler, ein Antiquitätenhändler oder der Betreiber eines Second-Hand-Shops für Bücher, Kleidung oder CDs Gebrauchtware von einer Privatperson erwirbt.
Denn eine Privatperson darf keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Der Händler müsste die Umsatzsteuer aus dem vollen Verkaufspreis an sein Finanzamt zahlen, hätte aber im Gegenzug keinen Vorsteuerabzug.
Die Vorschrift des § 25a UStG soll den Wettbewerbsnachteil verringern, den ein Händler gegenüber einer Privatperson hat. Das wird erreicht, indem der Unternehmer Umsatzsteuer nur aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Einkaufspreis der Gebrauchtware zahlen muss.
Aus dem Inhalt:
- Was ist die Differenzbesteuerung?
- Wann die Differenzbesteuerung zulässig ist
- Umsatzsteuer nach der Einzeldifferenz
- Umsatzsteuer nach der Gesamtdifferenz
- Formale Vorschriften