Betriebsausgaben

Betriebsausgaben

Aufwendungen, die durch Ihren Betrieb veranlasst sind, dürfen Sie als Betriebsausgaben abziehen. Entscheidend ist dabei der objektive wirtschaftliche Zusammenhang mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit – es kommt also auf die konkrete Funktion der angeschafften Wirtschaftsgüter bzw. der bezahlten Dienstleistungen für Ihren bereits existierenden oder geplanten Betrieb an.

Betriebsausgaben wirken sich bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Zugehörigkeit in dem Jahr aus, in dem sie gezahlt werden (sogenanntes Abflussprinzip). Dadurch ergeben sich wichtige Gestaltungsmöglichkeiten. Denn durch das Vorziehen oder Verzögern von Zahlungen können Sie diese in ein Kalenderjahr verlagern, in dem sie sich steuerlich möglichst günstig auswirken.
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